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Erstes Kapitel: Deutschland.
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8 333. Die soziale Gesetzgebung. Der deutschen Regierung war esgeworden, daß durch die Sozialistengesetze allein die Gefahr der Sozial-
klar
Autokratie nicht beseitigt werden könne; sie konnte sich der Wahrnehmungurcht verschließen, daß von den Wünschen der Arbeiter doch manche Wohlberechtigt seien.
. Bisher war aber von feiten des Staates noch sehr wenig geschehen, um"e wirkliche Sozialreform einzuleiten. Auch das Bürgertum stand in seiner poE i 8?2erwiegend individualistischen Anschauung, wonach der Staat nur die Aufgabe^che, Leben und Eigentum des einzelnen zu schützen, sonst aber alle Kräfte imWirtschaftlichen Leben sich frei entwickeln zu lassen, der Fürsorge für den Arbeiter-!""d noch f^n. Erst als 1872 sich durch hervorragende Männer der Wissen-wie Lujo Brentano, Gustav Schm oller, Adolf Wagner u. a., in^senach ein „Verein für Sozialpolitik" bildete, begannen sich anderebstchtspunkte geltendzumachen, als allein die der Technik und Wirtschaftlichkeit,bben denen der im Wirtschaftsleben tätige Mensch zwar nicht ganz vernachlässigt,br nur nebenbei berücksichtigt worden war. Trotz des Spottes gegen diese"^athedersozialisten" neigte man allmählich mehr und mehr einer maßvollens °^"lleform zu und stellte dem Staat die Aufgabe, nicht als „Klassenstaat",pudern als Kulturstaat alle Kräfte des Volkes sich entwickeln zu lassen, allenbsellschoftMassen, besonders aber den Arbeitern, möglichst gleichmäßig gerechtsa, werden und für die wirtschaftlich Schwachen zu sorgen. Übrigens hatteAr»?- ^ Auftreten Lassalles (ß 331) die Aufmerksamkeit Bismarcks auf die ^Laffalle^ "blterbewegung gelenkt; er hatte den König bewogen, Geld zur Errichtungbr Arbeitergenossenschaft beizusteuern, und hatte auch die Begründung vontervorsorgungskassen geplant, so wie ihn auch die Fragen des Koalitionsrechts,r? Einschränkung der Kinderarbeit usw. beschäftigten. Damals hatte er die
die zukünftige Politik der Regierung bedeutungsvollen Worte gesprochen: is.Febr.wssLKönige von Preußen sind niemals Könige der Reichen gewesen. Schonstdrich pxr Große sagte als Kronprinz: „(juanck so 8sral roi, so sorai unÜ68 Ausux." (Wenn ich König bin, werde ich ein wahrer König derm "Er stin.) Er nahm sich den Schutz der Armut vor, und dieser Grundsatzha/i? Alleren Königen auch in der Folgezeit betätigt worden. An ihrem Throne^ dasjenige Leiden stets Zuflucht und Gehör gefunden, welches entstand in?^3En, nio das geschriebene Gesetz in Widerspruch geriet mit dem natürlichen« büschenrechte." Aber bei dem Widerstände der Bureaukratie, namentlich desüdelsministers v. Jtzenplitz, wurden zunächst keine besonderen Schritte getan.
^ im Norddeutschen Bunde begann mit der Gewerbeordnung des Gewerbe-
1869 ein wichtiger Fortschritt der sozialen Gesetzgebung. Die Gewerbe-kek, ^ wurde zur Regel gemacht, gegen ihren Mißbrauch aber wurden Vor-yrungxn getroffen: für alle junge Leute wurde die Nacht- und Sonntagsarbeitbot die Beschäftigung von Kindern unter 12 Jahren in Fabriken ver-wäb"" ^n Lehrlingen weitgehender Schutz für Gesundheit und Sittlichkeit ge-Stu?^ bestimmt, daß Kinder zwischen 12 und 14 Jahren höchstens sechs<ler m " 1" Fabriken arbeiten sollten; die Löhne mußten in barem Gelde aus-Eesh" "Wrden, das Kreditieren von Waren wurde verboten. Durch ein anderes^sselben Jahres wurde auch verboten, daß der Arbeitslohn beschlagnahmtdürfe, noch ehe er verdient war. Aber diese Bestimmungen galten nocherst!, das Handwerk, auch war den Frauen noch kein Schutz gewährt. Derdeutsche Reichstag erließ dann das Haftpflichtgesetz gegen die besonderendessx En des Fabrikbetriebes und Verkehrs. Aber die dem Verunglückten oder?. Juni i^tzlkrbliebenen auferlegte schwierige Beweislast machte die Wohltaten des!ora? ^ sehr vielen Fällen illusorisch; die Beschränkung der gesetzlichen Für-reich» die Fälle des Verschuldens der Betriebsbeamten usw. ließ die zahl^ durch Zufall oder Schuld der Mitarbeiter und anderer hervorgerufenen
Hastpslicht-1871