702 Achtes Buch: Europa unt. d. Einst. d. Friedenspolitik K. Wilhelms I. u. Bismarcks.
'II.. Okt. 187830. Jan. 1879
Jules Grevy-30. Jan. 1879-I.Dez. 1887
3. Febr.
,15. Juni
9. Juli
.Kulturkampf
März 1879
10. Juli 1879
§ 355. Die Republik unter Grevy bis 1881. Gegenüber der republikani-schen Mehrheit, wie sie seit dem 5. Januar 1879 auch im Senate bestand, wardie Stellung Mac Mahons auf die Dauer nicht haltbar; er hatte sich mit denKlerikalen, die übrigens durch den Tod des Bischofs Dupanloup einen ihrer ge-wandtesten Führer verloren, zu tief eingelassen. So legte er sein Amt vordem Ablauf des Septennats nieder. An seine Stelle wählten die beidenParlamentshäuser den bisherigen Vorsitzenden der Deputiertenkammer, JuleGrevy, zum Präsidenten der Republik. Diese Vorgänge, wie die damit ver-bundenen Veränderungen, die Wahl G amb etta s zum Kammerpräsidenten, Ldo"Says zum Vorsitzenden des Senats, der Rücktritt des mehr als achtzigjährig^Dufaure aus dem Kabinett und seine Ersetzung durch Waddington, vollzogensich in aller Ruhe. Die Wahl Grevys bezeichnete die Rückkehr zu dem SystemThiers, nur daß der neue Präsident weniger kräftig und erfolgreich dem Andrängendes linken Flügels widerstehen konnte. Doch hielt das neue Regiment die Linie oe^gemäßigten Fortschritts ein, eifrig beflissen, durch das Gleichgewicht der konsti-tutionellen Gewalten dem Staate die Ruhe im Innern und das Vertrauen deAuslandes zu erhalten. Man wollte die alten Wunden vernarben lassen. Daru>vwurde ein Antrag, das Ministerium Broglie-Buffet wegen Verrats an der Ver-fassung in den Anklagezustand zu versetzen, abgelehnt; man begnügte sich, ^Anzahl der als antirepublikanisch bekannten hohen Beamten von ihren Stellezu entfernen. Andererseits wurde die Verlegung der gesetzgebenden Häuser voVersailles nach Paris für den 1. November beschlossen, und die Amnestiefrag'die seit Jahren von den Radikalen agitatorisch ausgebeutet war, in versöhnlicheWeise gelöst. Zwar waren schon viele, denen nur eine geringe Schuld an deKommuneaufstand (H 283) nachgewiesen werden konnte, begnadigt worden, ^das genügte nicht; und so wurde nun die volle Amnestie verkündet.zurückkehrenden Kommunarden aber, die wie Märtyrer gefeiert wurden, eröffnetsofort den Kampf gegen die „Bourgeoisie"; Rochefort griff in seinem „JntransigeanGambetta und „die Opportunisten" auf das heftigste an, und die wahnwitzigReden einer Louise Michel von Revolution und Meuchelmord fanden begeistere?Beifall. Neben der Amnestiefrage erweckte der Gesetzentwurf des MinistesFerry über die Einrichtung des höheren Unterrichts und die Stellung vGeistlichkeit zu dem öffentlichen Schulwesen das allgemeine Interesse. Um ^
unter dem Aushängeschild der Freiheit seit 1875 (§ 354 ) geförderten ultramontag
Geiste einen Damm entgegenzusetzen, verlangte Ferry die Einsetzung eines obermUnterrichts- und Prüfungsrates, von dem alle kirchlichen und nichtstaatuchMitglieder ausgeschlossen sein sollten; das Recht der Verleihung akademffchGrade sollte wieder ausschließlich dem Staate zustehen; allen nichtautorisierKongregationen sollte die Befugnis, als Lehrer zu wirken, entzogen werd 'Dieser letzte Vorschlag, der vielbesprochene Artikel 7 des Gesetzentwurfes,besonders gegen den Jesuitenorden gerichtet, der 27 Unterrichtsanstalmit 843 Mitgliedern in Frankreich zählte. Trotz des zähen Widerstandes ^klerikalen und konservativen Vereinigung wurde der Gesetzentwurf Ferrys ^der Deputiertenkammer mit überwiegender Mehrheit angenommen. AberSenat erhob sich ein heftiger Widerstand, dessen Führer Jules Simon iv 'der bisher unter den Liberalen einen hervorragenden Rang behauptet hatte ^
sich nun aus liberalem Doktrinarismus gegen den Entwurf Ferrys ^
ausspnm
Die Herbstferien und ein Wechsel im Kabinett, wo an Stelle WaddingtonsD°z. 1879 Gambettist Frey einet trat, schoben die Entscheidung hinaus. Indes dre ^gierung des „verhüllten Ministeriums Gambetta" ging entschieden vor.der Artikel 7 im Senate zu Falle gebracht wurde, befahl sie auf Grund a ^M.März 1880 formell noch in Kraft stehender Gesetze aus der Zeit der Revolution understen Kaiserreichs, daß die Gesellschaft Jesu sich auflösen und ihreräumen solle, und daß alle anderen staatlich nicht anerkannten Kongregativ^binnen drei Monaten bei der Regierung um Genehmigung ihrer Satzungen