714 Achtes Buch: Europa unt. d. Einfl. d. Friedenspolitik K. Wilhelms I. u. Bismarcks-
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gehen der Kurie und des Genfer Klerus für ungesetzlich und ließ Merino ^F°br. 1873 ausweisen. Er nahm seinen Aufenthalt in dem nahen Fernay, dem einMWohnsitze Voltaires, auf französischem Gebiete, und setzte unter Begünstig ^der französischen Behörden sein agitatorisches Treiben fort. Der Große Rat ord«nun die Verhältnisse der katholischen Gemeinden auf eigne Hand. Die Gellichen wurden von den Gemeindegliedern gewählt und mußten vor ihrem Amantritt einen Eid leisten, daß sie den Gesetzen und der Obrigkeit des Landes ghorchen wollten. Bald darauf gründete dann der französische Pater HyacUi(Loyson) in Genf eine altkatholische Gemeinde; auch in anderen Orten estanden solche Gemeinden. ,
Eine ähnliche ultramontane Bewegung machte sich auch in Basel "Solothurn bemerkbar, wo der Bischof Lachat von Basel die Geistlich 'die das Unfehlbarkeitsdogma nicht annehmen wollten, absetzte. Doch ging diegierung energisch vor. In dem fast ganz katholischen Kanton Solothurn wurnicht nur die exkommunizierten Geistlichen in ihren bisherigen Rechten erhäng
Basel undSolothurn
dieträte"
22 . Dez. 1872 sondern es ging auch ein Gesetz durch, das die Geistlichen wie alle anderenbeamten einer periodischen Wiederwahl unterwarf. Die Diözesanstände, dJan. 1873 am Bistum Basel beteiligten Kantone, mit Ausnahme von Luzern und Zug,azu einer Konferenz zusammen und faßten den Beschluß, das Unfehlbarkeitsdog^nicht anzunehmen. Als Lachat bei seinen Kirchenstrafen verharrte, wurde von ,21 . Dez. 1874 Konferenz der Bischofssitz in Basel für erledigt erklärt. Unter Protest^"^Lachat nach Luzern über; das Bistum blieb längere Zeit unbesetzt. ^katholischen Gegenden des Jura legte nun fast die gesamte Geistlichkeit uder Einwirkung des benachbarten Frankreich bei der Bern er RegierungWahrung gegen die Amtsentsetzung des Bischofs ein. Als sie diese nicht ?vr ^nehmen wollten, verhängte die Regierung von Bern über die 69 Widerstreben^Suspension und erhob Klage bei dem obersten Gerichtshof des KantonsAbberufung derselben, und das Gericht sprach die Absetzung aus. Ruhestörung^in einzelnen Gemeinden wurden durch militärische Besetzungen niedergehalten ^die abgesetzten Pfarrer aus dem Lande verwiesen. Sie gingen meistensFrankreich und setzten von dort aus ihre Agitationen weiter fort. Inaber gab die Regierung durch Errichtung einer altkatholischen Fakultät an ,28 . Juli 1874 Universität und Stiftung eines altkatholischen Bistums ihren festen Entsa)kund, der freieren Richtung den Weg zu bahnen. Das Ausweisungsdekret nrdie Berner Regierung allerdings auf Beschluß des Bundesrats zurücknehmen, ^eine solche Ausweisung Schweizer Bürger mit der Bundesverfassung im Widersp1874, i87L stand, aber ein freisinniges Kirchengesetz und ein Kultuspolizeigesetz traten rve>Übergriffen entgegen. Da der Papst gegen alle diese MaßregelnSept. 1875 verließ der päpstliche Nuntius auf Aufforderung des Bundesrats die Sch ^Dagegen erlangten im Kanton Tessin die Klerikalen die Oberhand un ^drückten ihre Gegner in schlimmster Weise, so daß Tumulte und MordaM^die öffentliche Sicherheit gefährdeten. Allmählich aber wurden auch ^n ^Schweiz die kirchenpolitischen Gegensätze milder; dem verbannten Merm ^wurde die Rückkehr gestattet, und auch anderwärts suchte man zu einemgleich zu gelangen.
Statt des Kulturkampfes traten die wirtschaftlichen Fragen mehr in ^n^" ls-grund. Für den Verkehr mit Deutschland und Italien und für dieinteressen der drei Länder wurde die Eröffnung des direkten Sch^ ^weges durch den St. Gotthard von der größten Bedeutung.artige Unternehmen des Durchbruchs, das 1872 begann, wurde von einer Agesellschaft unter finanzieller Beteiligung der Regierungen von Deutschland, -6und der Schweiz am 29. Februar 1880 vollendet und unter glänzendenlichkeiten als völkerverbindendes Friedenswerk im Mai 1882 dem Verkehrgeben.
Tessin
1883
Gotthard-
bahn