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Rückblick und Ausblick.
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des Rechtsverhältnisses zwischen Regierung und Regierten.Die despotischen Großreiche des Orients kannten neben dem Könige keinediesen beschränkenden staatlichen Gewalten. Demgegenüber entwickelte sichin Griechenland und Rom aus dem patriarchalischen Königtum eine aristo-kratische und dann demokratische Republik, aus der im römischen Kaiser-tum die Militär- und Beamtenmonarchie wurde. Das germanische König-tum ruhte aus dem Erbrecht des Geschlechts und seiner Anerkennung durchdas Volk; es erstarkte zunächst, wurde aber dann im Lehnsstaate durcheine Aristokratie gelähmt. Wo es dem Königtum gelang, als Vertreterder Interessen des Gesamtvolkes die feudalen Mächte zurückzudrängen,gewann es eine unbeschränkte Gewalt. Daneben blieb aber der Gedanke,daß das Volk irgendwie Teilnahme an der Regierung haben solle, un-verloren, und daraus erwuchs dann der moderne Verfassungs-staat. Die Scheidung von ausübender und gesetzgebender Gewalt undihre Verteilung auf Regierung und Volksvertretung scheint am besten dieFrage des Nebeneinander von Regierungsautorität und Mitwirkung desVolks bei ebendieser Regierung zu lösen. Natürlich bleibt dabei nochSpielraum genug für sehr verschiedene Anschauungen über die Abgrenzungder Rechte beider Gewalten, über Zusammensetzung des Parlaments usw-;dabei wird sich immer wieder die alte Wahrheit bewähren, daß dasKönigtum sich mit den breiteren Volkskreisen verbinden muß gegen Aristo-kratien, welcher Art diese Aristokratien auch sein mögen.
Schließlich aber wird man die jeweilige Verfassungsform, die jeweiligeWirtschaftsform u. a. in Verbindung zu bringen haben mit der jeweiligengeistigen Gesamthaltung. Diese aber wird sehr wesentlich bestimmtvon dem Verhältnis der individuellen Überzeugung zu dengeltenden Autoritäten, von der Schätzung der Persönlich-keit. In den orientalischen Großreichen wirkten nur die Massen; für diefreie Entwicklung der Persönlichkeit war hier kein Raum. Um so freierkonnte sie sich bei den Griechen entfalten und dadurch jene Höhe geistigerKultur gewinnen, wie sie in der griechischen Kunst und Wissenschaft zuMunvergänglichen Ausdruck gekommen ist. Dieser griechische Jnvidua-lismus hat dann auch die vornehmsten Geister der Römer erfaßt,während sonst hier wieder eine stärkere Gebundenheit der Person Platzgriff. Eine solche Gebundenheit kennzeichnet auch das Mittelalterund findet hier ihren stärksten Ausdruck auf religiösem Gebiete, wo derunbedingte Autoritätsglaube galt. Natürlich gab es immer eine freiereUnterströmung, aber sie siegte erst in der Renaissance und der Reformation-Es ist bezeichnend, daß der Individualismus hier an das geistesverwandteGriechentum anknüpfte und in dem Recht der selbständigen religiösenÜberzeugung gipfelte. Ihm widersetzten sich die Kräfte der mittelalter-lichen Kirche, und zu diesen gesellte sich die protestantische Orthodoxe.Die Aufklärung nahm dann den Kampf gegen beide auf; in der französi-schen Revolution siegte sie auf staatlichem Gebiete, und in den Erfolgender historischen und naturwissenschaftlichen Forschung fand der Indivi-dualismus seine stärkste Stütze, äußerte sich auch im Verfassungsstaaund in der freien Kraftentfaltung des wirtschaftlichen Lebens.gegenüber steht der katholische Autoritätsglaube in der ultramontaMAusgestaltung der Kirche, gestützt auf die religiösen Bedürfnisse der MasssN;Eine Lösung dieses Gegensatzes ist noch nicht abzusehen; erschwert erschei"