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Erster Band.
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Zweites Buch: Griechische Geschichte.

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Gerichts- Die alten Gerichtshöfe ließ Solon im wesentlichen bestehen. Ebenso änderteer a un., ^ ^enig an der Organisation der Behörden und der Verwaltung. Die altenEinrichtungen der Phylen und Naukrarien blieben unangetastet; damit war denBlutsverbänden, besonders bei Wahlen, ein großer Einfluß gestattet, zugleichbildeten die Naukrarien von nun an besonders im Finanz- und Militärwesendie Verwaltungsbezirke. Aus den Phylen gingen auch die Vorschläge fürdie höchsten hinter hervor, an deren Machtbefugnissen nichts geändert wurde,tollsgien an den beiden Ratskollegien ward nur wenig geändert: 1. Der Rat

der Vierhundert war aus je hundert Mitgliedern der alten vier Phylenzusammengesetzt, die auf ein Jahr gewählt wurden. Er leitete durch einenAusschuß (die Prytanen) die laufenden Verwaltungsgeschäfte, den Verkehrmit dem Auslande und faßte über die in der Volksversammlung zu er-ledigenden Angelegenheiten vorläufige Beschlüsse. 2. Der Rat auf demArsopag A r e sh ü g el (Areopag) war aus lebenslänglichen Mitgliedern Zusammengesetzt.Er kontrollierte die Beamten, nahm ihre Rechenschaftsablage entgegen und übtein manchen Fällen die Blutgerichtsbarkeit aus. Der Areopag galt immer alseine der ehrwürdigsten und heiligsten Einrichtungen Athens; nur die bestenBürger, meist gewesene Archonten, die ihr Amt gut geführt hatten, wurdenMitglieder, und darum galt auch sein Urteil über die Sitten der MitbürgerVoiksver- mehr, als ein Gerichtsbeschluß vermocht hätte. — Die Volksversammlungamm ung (Ekklesia) bestimmte die Höhe der Abgaben, beschloß über Krieg und Frieden u. s. w.Für gewisse Ausnahmesälle bildete sie auch einen Gerichtshof, besonders wennes sich um Appellationen handelte, führte dann den Namen Heliaia und mußtemindestens 6000 vereidigte Genossen zählen. — Wie bisher standen die neunArchonten- Archonten der gesamten Staatsverwaltung und bürgerlichen Rechtspflegevor, nur daß sie von da an von der gesamten Bürgerschaft gewählt wurdenund der Volksversammlung verantwortlich waren. Der Obmann oder ersteArchon (Eponymos), nach welchem das Jahr benannt wurde, war der Nach-folger deS Königs als oberster Richter, er urteilte über Scheidungen, Ehe-und Waisensachen, schlichtete als Friedensrichter Streitigkeiten der Nachbarnund vollzog eine Art Sittenzensur; der Archon König, Vorsteher derMysterien und gleichsam Nachfolger des alten Erbpriesterkönigs, stand denöffentlichen Opfern und Religionsfesten vor, entschied alle Klagen auf Ruch-losigkeit und Bruch des Sakralrechts, leitete die Untersuchung des Mordesfür den Areopag ein und fällte peinliche Sprüche über leblose Gegenstände,welche einen Menschen verwundet oder getötet hatten; der Archon Feldherrhatte neben der Oberaufsicht über das Kriegswesen und dem Heerbefehl dieEntscheidung in Streitigkeiten zwischen Fremden und Bürgern; die sechs„GesetzeSwächter" (Thesmotheten) sollten alle nicht in die Vollmacht ihrerAmtsgenossen fallenden Rechtshändel erledigen, also vor allem in allen Privat-prozessen Recht sprechen.

Rechtspflege Als dritte Aufgabe lag es Solon ob, die Rechtspflege neu zu ordnen.Das Strafrecht hat er in der Hauptsache so gelassen, wie es von Drakonformuliert war, die Mordklage bewahrte ihren sakralen Charakter und wurdeEpheten vor dem Ephetenkollegium abgeurteilt. Im Privatrechte ist vor allemdie Aufhebung jedes Klientelverhältnisses wichtig. Jeder Bürger hat Anteilan dem Rechtsstaat, aber nicht bloß als Recht, sondern auch als Pflicht;daraus erklärt sich die Bestimmung, daß jeder Bürger, der bei einem Aufrufnicht Partei ergreift, dadurch des Bürgerrechts Verlustig geht. Das Erbrechthat Solon wesentlich freier gestaltet. Besonders aber ward durch ihn der Handelerleichtert und dadurch der Umschwung zum späteren Industriestaat vorbereitet.Das zeigt sich schon in dem an sich geringfügigen Umstände, daß alle Amts-lokale von der Burg weg auf den Markt verlegt wurden. — Aufgezeichnet wurdendie solonischen Gesetze auf hölzernen vierkantigen Pfeilern, und Kopien davonauf Steinpfeilern wurden erst auf der Burg, dann auf dem Markt aufgestellt.