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Erster Band.
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Z 270. Fünftes Kapitel: Das römische Kaisertum (30 v. Chr. bis 395 n. Chr.). 605

fällige Sprache und sein durch ein geschmackloses poetisches Farbenspiel gedunsener Ausdruckverraten den litterarischen llngeschmack der Zeit.

An die geschichtlichen Arbeiten schließen sich an die großen Sammelwerke jener Tage, Sammei-die vor allem in griechischer Sprache verfaßt worden sind. Sie sind freilich nicht das Er-gebnis eigner Studien, sondern aus älteren Quellen zusammengestellt. Das wichtigste vonallen war das Sammelwerk des Diogenes aus Laerte, die „Lebensbeschreibungen der Philo- Diogenessopheu", eine Fundgrube für die Geschichte der älteren Philosophie. In die gleiche Zeit "um"230 ^gehören auch die sogenannten Doxographen, d. h. Aufzeichner und Sammler philo-sophischer Lehrsätze, unter denen besonders Aetios (etwa 100 n. Chr.) hervorragte, und dieSammler von Sprichwörtern (Parömiographen).

Wichtiger war das Aufblühen und Weitergedeihen der sogenannten zweiten Sophistik-, Zweitevor allem auf griechischem Boden. Die Anfänge derselben fallen mit der Rhetorik unter den ^ophistikAntoninen zusammen. Ihre wichtigsten Vertreter waren damals die verschiedenen Männer,die unter dem Namen Philo st ratus zusammengefaßt werden. Ihnen verdanken wirdie Lebensbeschreibung des Apollonius von Tyana, die Lebensläufe der Sophisten, die Abhand- »m 100lungen über die Heroenzeit und die Gymnastik, und die Beschreibung einer fingiertenGemäldegalerie. Unter den theoretstchen Schriften über Rhetorik ragen besonders die desApsines hervor. Daneben stehen Schriften von Hephästion, die die Theorie der Metrik Apfinesbehandeln, und die Arbeiten des Aristides Ouintilianus über die antike Musik.

All dieses bunte griechische Leben spiegelt sich auch in römischer Sprache wieder. Auch um wohier finden wir die Grammatiker (C. Sulpicius Apollinaris, C. Julius Romanus) und die AbUd-sTheoretiker, wie Censorinus, der über die Fragen handelt, die mit dem „Geburtstag" zu- Censorinussammenhängen, O. Gargilius Martialis, der über die Landwirtschaft spricht, und um 2 »oC. Julius So linus, der uns eine meist aus Plinins entlehnte geographische Beschreibung Martialisdes Erdkreises giebt. Daneben stehen aber auch praktische Redeübungen, die sich an die Lob- um 23srede des jüngern Plinius auf Trajan anschließen und die Sammlung der sogenannten Pan-egyriker aus den Zeiten seit Diokletians Thronbesteigung, Lobreden auf die jedesmal re-gierenden Kaiser. Solche Lobreden wurden im 3. Jahrhundert massenhaft angefertigt,und bei Jahresfesten und andern feierlichen Gelegenheiten von irgend einem angesehenenRhetor in Gegenwart des Kaisers oder eines Hohen Beamten gehalten. Was sich vonniedriger Schmeichelei denken läßt, wurde von diesen Panegyrikern auf die Person desKaisers gehäuft. Die zwei Reden des Galliers Claudius Mamertinus auf die beiden ClaudiusKaiser Maximianus und Diokletianus, und die des Rhetors Eumenius aus Constan-^um°No"^tius Chlorus überbieten sich im Eifer, die Herrscher zu verherrlichen und ihre Thaten mit Eumeniusdenen der Götter und Heroen zu vergleichen. Das „Ersterben in Demut" erscheint bei ihnen 2 Svals die höchste Tugend.

Das Beste, was in jenen Tagen des untergehenden Heidentums auf litterarischem JuristenGebiete geleistet ward, waren die Arbeiten der Juristen. Die größte Zeit der Juristenwar allerdings schon in der „silbernen Latinität" (K 257) gewesen, aber auch bis Constantinentstand noch manch treffliches Werk. Hierbei wirkte fördernd: 1. daß die Kaiser bei Be-setzung der Ämter sehr auf Rechtskenntnis Rücksicht nahmen; 2. daß die höheren Stände, beidenen sich die meiste Bildung fand, durch die Verhältnisse genötigt wurden, sich aus demöffentlichen Leben zurückzuziehen, und sich daher mehr den Studien und vorzüglich derRechtswissenschaft zuwandten, und 3. daß von Staatswegen durch Gründung von Rechtsschulenund puristischen Bibliotheken für einen vollkommneren Rechtsunterricht gesorgt ward. Da-her werden die Juristen dieser Zeit vorzugsweise die klassischen genannt. Besonders reichund blühend war die Rechtsgelehrsamkeit während der hundert Jahre von Hadrian bisauf Alexander Severus; daher ist auch der größte Teil der Pandekten (II, § 43) ausdieser Zeit genommen. Zu den berühmtesten Rechtsgelehrten gehörten die Präfekten desPrätoriums Ämilius Papinianus, Domitius lllp ianus (H 259) und Julius Paulus,

Ihre Richtung und Methode ging vorzüglich aufs Praktische; mau bezweckte in den juristischen uipianSchriften im wesentlichen nur Zusammenstellung und Ordnung des geltenden Rechts, 1 228

Bestimmung und Erklärung des Sinns der Vorschriften oder einzelner Ausdrücke in denGesetzen, und die Entwicklung der aus dem Gegebenen fließenden Folgen. Sie sind wenigerstark in der logischen Form und philosophischen Anordnung als in der dialektischen Ge-wandtheit und Schärfe bei der Zergliederung und Beurteilung gegebener Fragen, Fälleund Verhältnisse. Die bedeutendsten Juristen waren Anhänger der stoischen Philosophie,die daher großen Einfluß auf die römische Jurisprudenz übte.

Dieselben Chararakterzüge wie auf dem weiten litterarischen Gebiete finden Kunstwir auch aus dem Gebiete der Kunst. Massenhafte Produktion, sorgfältige Durch-