1 .
Zweites Kapitel: Das Wiederaufleben der Wissenschaften.
35
Le
ch
ls
r-
ch
)N
o-
r-
Nl
n-
L;
ch
ls
n.
m
ls
in
ld
rg
1-
:n
m
rd
r-
ln
itz
m
b.
in
l-
et
rn
!s
st
r,
i,
l-
if
n
n
r
d
b
n
n
le
c,
r
s
Z 21.
Markgrafen Karl nach Paris, wo er zuerst die griechische Sprache lernte und unter MessetGansfort (II, Z 303) sich dem Studium der Bibel zuwandte. Im Jahre 1474 begab er sichnach Basel und arbeitete ein lateinisches Wörterbuch aus, das in siebenundzwanzig Jahrendreinndzwanzig Auflagen erlebte. In seinen griechischen Vorlesungen von den Mönchen gestört,grng Reuchlin abermals nach Paris, wo er sich seinen Unterhalt durch Abschreiben griechischerSchriften erwarb; dann widmete er sich in Orleans und Poiticrs der Rechtswissenschaft undverfaßte daneben eine griechische Grammatik. Im Jahre 1481 ließ er sich in Tübingennieder, wurde Doktor der Rechte und Universitätslehrer und begleitete Gras Eberhard imEt als geheimer Rat nach Italien. Hier machte er die Bekanntschaft des Marsiliusdes Pico von Mirandola u. a. (H 16), von denen er zu weiteren wissenschaftlichen^"^chungen und namentlich zum Studium der hebräischen Sprache und der jüdischenKabbala (II, H 184) angeregt wurde. Nach seiner Rückkehr wurde er Assessor des Hofgerichtsin Stuttgart und Anwalt des Dominikanerordens in ganz Deutschland, ein Ehrenamt, das erneunundzwanzig Jahre bekleidete. Als sein Gönner, Graf Eberhard iin Bart, 1496 starbund der Nachfolger seinen erbittertsten Feind zum Kanzler machte, glaubte sich Reuchlinrn Stuttgart nicht länger sicher und folgte daher einer Einladung Johanns v. Dalbergnach der Universität Heidelberg, wo er als Freund dieses gelehrten Bischofs und als Biblio-Yekar und täglicher Gesellschafter des Kurfürsten Philipp ein heiteres, durch geistige Tätig-en gehobenes Leben führte; er verfaßte hier ein Handbuch des Zivilrechts und eine kurzeAEschrchte nach dem System der vier Weltmonarchien. Nach dem Thronwechsel in^*te Reuchlin 1499 nach Stuttgart zurück und wurde 1302 Richter desBundes. Seine umfassenden Kenntnisse des Hebräischen veranlaßten ihn,- tue erste brauchbare Grammatik dieser Sprache (ruckimonta. tinAuas bsbraieao)Mauszugeben. Schon ,früher (1494) war als Frucht seines Studiums der Kabbala das-st>erk „vom wundertätigen Wort" erschienen; ihm folgte 1517 ein zweites über dieGehermlehre der Kabbala. Wegen der Besetzung Württembergs durch den SchwäbischenBund G 56) ging Reuchlin 1519 nach Jugolstadt, kehrte aber schon 1521 nach Stuttgartzurück und starb am 30. Juni 1522 in Bad Liebenzell.
Reuchlin hat sich die größten Verdienste um Förderung des lateinischen,bss. besonders des hebräischen Sprachstudiums erworben; der eigcnt-rche Vorkämpfer der freien wissenschaftlichen Forschung aber wurde er durchfernen Streit mit den Dominikanern in Köln (die Reuchlinistenfehde).
Johann Pfefferkorn, ein getaufter Jude, verfolgte feine ehemaligen Glaubensgenossenmit fanatischem Haß und richtete Bittschriften an Kaiser Maximilian, um die gewaltsame Be-kehrung der Juden zu erwirken. Die Dominikaner in Köln unterstützten ihn und erlangteneine Verordnung des Kaisers, daß diejenigen Schriften der Juden, „welche Schmähungengegen das Christentum enthielten", von der Obrigkeit jedes Ortes verbrannt werden sollten.Als die Ausführung dieses Befehls Hindernisse fand, weil die Ortsbehörden den Inhaltdieser Schriften nicht kannten und folglich keine Auswahl zu treffen vermochten, wurde dieSache dem Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler übertragen, der Reuchlin als den bestenKenner des Hebräischen um ein Gutachten anging. Dieser verfaßte hierauf 1510 den„Ratschlag, ob man den Juden alle ihre Bücher nehmen, abtun und verbrennen solle",worin er sich dahin aussprach: 1. Der Talmud (II, Z 184), Auslegung der 613 in denfünf Büchern Mosis enthaltenen Gebote und Verbote, enthalte die ganze Theologie, Juris-prudenz und Medizin der Juden, werde aber von ihnen selbst selten verstanden und könnedeshalb nicht viel schaden. 2. Die Kabbala bedürfe keiner Rechtfertigung: PapstAlexander VI. habe sie als dem christlichen Glauben förderlich erkannt, Sixtus IV. insLateinische übersetzen lassen. 3. Die Kommentare zum Alten Testament seien die nützlichstenVorarbeiten für die christlichen Ausleger. 4. Gesang- und Predigtbücher zu ver-brennen, liege nirgends ein Recht vor; die Juden hätten freie Religionsübung; man sollezehn Jahre lang auf allen Universitäten Hebräisch lehren, dann werde man imstande sein,die Juden auf ihrem Felde zu widerlegen und zu bekehren. Gegen dieses Gutachten ver-faßte Pfefferkorn den „Handspiegel", eine heftige Schmähschrift, worin Reuchlin der Be-stechung, Fälschung, Betrügerei und Unwissenheit beschuldigt wurde, und gab dadurch demAngegriffenen Gelegenheit, in der trefflichen Selbstverteidigung, dem „Augenspiegel", sichund sein Gutachten zu rechtfertigen. Nun brachte der Prior der Kölner Dominikaner, derKetzermeister Jakob von Hoog st raten, den Streit vor die Universitäten von Köln,Paris und Löwen. Da alle drei den „Augenspiegel" verdammten, forderte Hoogstraten denVerfasser vor sein Gericht nach Mainz. Da appellierte dieser an den Papst und wurdevom Bischof von Speier, dem der Papst die Entscheidung übertrug, freigesprochen. Hoog-
3 *
Reuchlin!
stsnfehds