8 51. Viertes Kapitel: Weltpolitik Karls V. u. Fortgang d. Reformation (1521-1545). 79
Die AugSburgische Konfession ist die Grundlage der dogmatischen Entwicklung desLuthertums geworden. Sie ist versaht im Anschluß an frühere Arbe.teu besonders an d,° f°ssw.>Schwabacher Artikel. Dabei war man bemüht, alle Schärfe gegen den alten Glauben fernzu halten. Man betonte als gemeinschaftliche Grundlage des Glaubens die Heilige Schrift,das Apostolische und Nicänische Glaubensbekenntnis (11, 8 6) sowie die Beschlusse der vierersten Konzilien; die Lehre von der Rechtfertigung aus dem Glauben war ni durchaus ge-mäßigter Form vorgetragen. Die Schrift erscheint als ein letzter Versuch, die Ubereinstlmmungdes Protestantischen und katholischen Glaubens darzutnn, und ist Mit Recht ursprünglich als»Apologie" bezeichnet' man wollte einen Ausgleich mit den Römischen aus Abneigung ^gcndie Zwinglianew — Hier zeigt sich so recht, wie verhängnisvoll der Ausgang des Mar- Schweizerburger Gesprächs wirkte; zunächst kam es zwischen beiden reformatorischen Richtungen zukeiner Verständigung, obgleich die Tetrapolitana in der Fassung der Abendmahlslehre (wahrerLeib und wahres Blut zur Speise der Seelen) den Lutheranern weit entgegen kam. Erstals die Haltung des Kaisers immer drohender wurde, ist es dem friedliebenden StraßburgerPrediger Nutzer gelungen, auf Grund dieser Formel zu einem Ausgleich zu gelangen, derden Anschluß der Zwinglischen Städte an die Schmalkaldner (8 51) ermöglichte.
8 51. Schmalkaldischer Bund und Nürnberger Religionsfriede(1532). Gestützt auf den Reichstagsabschied, schritt nunmehr das Kammer-gericht gegen die evangelischen Stände wegen Einziehung geistlicher Gütermit gerichtlichen Verfolgungen ein. Darum schlössen protestantische Fürstenund Städte (Kursachsen, Hessen, Lüneburg, Anhalt-Köthen, Mansfeld,Magdeburg, Bremen), die darin den Ansang des Kampfes (sahen, zuSch'malk'alden in Thüringen einen Bund zu gegenseitigem Schutz, wenn E»d°D°z.einer von ihnen um des göttlichen Wortes willen angegriffen würde.
Auch der Kaiser wurde nicht ausgenommen, da die Juristen erklärten,daß der Grundsatz des unbedingten Gehorsams sich nur aus die Erbsürsten,nicht auf den Wahlkaiser beziehe. Kurz nach Abschluß des Schmal-kaldner Bundes wurde trotz des Einspruchs des sächsischen KurfürstenKarls V. Bruder Ferdinand zum römischen König gewählt und s. J»». 1531durch die Wahlkapitulation ausdrücklich auf die Erhaltung der alten Reli-gion entsprechend dem Augsburger Abschied verpflichtet. Diese Tatsachesowie der Eindruck der über die Schweizer Reformierten hereingebrochenenKatastrophe (Z 53) bewirkten, daß auf weiteren Versammlungen die Ver- issieinigung der Protestanten enger wurde, daß man den Kurfürsten vonSachsen und den Landgrafen von Hessen als Bundeshauptleute im Kriegund Frieden anerkannte und Beiträge der Bundesglieder festsetzte, und
neben norddeutschen (Lübeck, Braunschweig, Goslar u. a.) auch diezwmgllsch gesinnten oberdeutschen Städte dem Bunde Leitraten. So bildetesteh eure geschlossene protestantische, d. h. antihabsburgische Macht inDeutschland. Ihre Niederwerfung war schwer, zumal der Kaiser dabei aufdw katholischen Fürsten nicht unbedingt rechnen konnte. Ein Sieg über 1 . Rücksichtdie Protestanten hätte ja naturgemäß die Macht des Kaisers dem deut- FiA-wumschen Fürstentum gegenüber bedeutend verstärkt, und diese politische Neben-wirkung der Vernichtung der Ketzer wollten auch die katholischen Fürsten,
Z- B. die bayerischen Herzöge, durchaus nicht. Dazu kam nun, daß trotzalles Entgegenkommens Ferdinands die Osmanen Ungarn und Österreich u-wit einem neuen Einfall bedrohten (ß 44). All das bestimmte den Kaiser,für jetzt den Gedanken einer gewaltsamen Ausrottung der Religionsneuereraufzugeben. Während aus einem neuen Reichstag in Regensburg Maß-regeln zu einer nachdrücklichen Verteidigung der Grenzen beraten wurden,schloß der Kaiser mit den Schmalkaldnern, die dem Regensburger Reichs- Umb-r"rage ferngeblieben waren, den Nürnberger Frieden: beide Teile ver-^-LuaisA