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Erstes Buch: Das Zeitalter der Entdeckungen und der Reformation.
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sN°An- Mar, aber in Einzelheiten erreichte Karl eine Stärkung der Zentralgewalt,h°iten und mehr noch zeigte die rücksichtslose Behandlung der Stände, daß ersich als ihr Herr fühlte. Für sein Haus erlangte er noch einen besonderenErfolg. Die Niederlande, einschließlich der bisher französischen LehenW. A»,. 1548 Flandern und Artois, wurden zum Burgundischen Kreis vereinigt;sie sollten auf dem Reichstage vertreten bleiben und unter dem Schutz desReiches stehen, auch noch Reichskriegssteuern zahlen, aber dem Reichskammer-gericht und den Reichsgesetzen nicht mehr unterworfen sein.
Reichsliga Der Kaiser plante in Anknüpfung an den ausgelösten Schwäbischen Bund eineReichsliga; dabei sollten die Vertreter der Einzelstaaten in der Bundesversammlung, diean Stelle des Reichstags getreten wäre, ohne das umständliche „Hintersichbringen" (Heim-bringen), d. h. ohne Einholung von Instruktionen, die unendliche Zeit kostete, über dieReichssachen abstimmen; in dieser Versammlung hätte der Kaiser kraft seiner großen Haus-macht einen größeren Einfluß geübt, als er es jetzt konnte, obgleich er der Theorie nachnoch Monarch war. Es ist interessant, daß hier die Erneuerung des Reichs in bundesstaat-licher Form versucht wurde, also in der Form, in der sie schließlich gelungen ist; der Planist damals über die ersten Verhandlungen nicht hinausgekommen. Dagegen erreichte derKaiser, daß das Reich ska innrer gericht erneuert wurde und er diesmal (vgl. II, H 333)alle Beisitzer, und zwar nur Katholiken, ernannte; ferner wurde eine Art Reichsschatz(„Vorrat") bewilligt, über den aber nur mit Beschluß des Reichstages verfügt werden dürfe.Vielleicht hat der Kaiser damals sogar an eine Einziehung des Kirchenguts gedacht.Niederlande Ob die Bestimmungen über den Burgundischen Kreis die Verbindung der Niederlandemit Deutschland gelockert oder gefestigt haben, ist Gegenstand des Streites gewesen. Daß dieganze Maßregel zunächst im Interesse der Habsburgischen Hausmacht getroffen wurde, istzweifellos, aber man wird doch betonen müssen, daß dadurch der französische Einfluß injenen Gebieten beseitigt wurde. Darin lag damals eine Festigung der Beziehungen zuDeutschland, anderseits aber wurde durch den Zusammenschluß der Gebiete zum BurgundischenKreise und durch die Bestimmungen über Rcichskammergericht und Reichsgesetze dieÜbertragung der Niederlande an die spanische Krone (Z 73) erleichtert und damit diespätere Lösung von Deutschland vorbereitet.
Bedeutsamer als diese weltlichen Dinge waren aber die kirchlichen.Hier erreichte der Kaiser einen großen Erfolg. Er brachte die protestan-tischen Fürsten zu dem Versprechen, sich dem Konzil zu unterwerfen,wenn es wieder nach Trient zurückverlegt und die bereits entschiedenenPunkte einer neuen Beratung unterworfen würden. Weil aber dazuweder der Papst noch die in Bologna versammelten Theologen zu bewegenwaren, so faßte der Kaiser den Entschluß, aus eigner Machtvoll-kommenheit ohne Mitwirkung des Papstes eine Verordnungergehen zu lassen, wie es bis zum Äusgang des Konzils gehalten werdensolle. Das geschah durch das Augsburger Interim, bei dessen Ab-fassung der gemäßigte Julius Pflug (ß 59 , seit der Mühlberger SchlachtBischof von Naumbnrg) von katholischer und der brandenburgische Hof-Prediger Agricola von protestantischer Seite tätig waren. Diese kaiser-liche Jnterimsreligion gewährte den Protestanten einige Zugeständnisse,war aber in ihrer Gesamthaltung durchaus katholisch.
Wenn auch die päpstliche Macht etwas eingeschränkt wurde, so sollte doch in betreffder Bischofsgewalt, der hierarchischen Verfassung und des ganzen Kultus und Zeremoniellsder bisherige Brauch der katholischen Kirche auch ferner beobachtet werden; nur Kelch undPriesterehe ward den Protestanten zugestanden, und in der Lehre von der Rechtfertigung,der Messe u. a. wurde versucht, durch einige unbestimmte Ausdrücke die beiden Ansichteneinander näher zu bringen.
dem
Kirchliche
Fragen
InterimMai 1548
Aufnahmedes Interims
§ 68 . Durchführung des Interims. Man hat früher nach demVorgänge der in Augsburg dem Interim zustimmenden protestantischenFürsten gemeint, der Kaiser habe seine Zwischenreligion für beide Kon-