Eigenart derenglischenReformation
Macht derTudors
1485—1509
1480-1535
114 Erstes Buch: Das Zeitalter der Entdeckungen und der Reformation. 8 77.
gewann er viele Anhänger; eingeführt wurde er in der Pfalz und inHessen; in Sachsen bewirkten calvinistische Neigungen sehr häßlicheMaßnahmen der lutherischen Orthodoxie (Z 177).
Siebentes Kapitel.
England nnd Schottland. Die Begründung der anglikani-schen nnd presvyterianischen Kirche.
7sr. England.
§ 77. Die Anfänge Heinrichs VIII.. Loslösung der englischenKirche von Rom. Eine eigenartige Entwickelung nahm die Reformationin England. Während sie in Deutschland ihren Ursprung im Volkehatte und dann von den Regierungen aufgenommen wurde, ging sie inEngland von der Krone aus. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus denpolitischen und kirchlichen Zuständen des Landes. Dem Hause Tudor,das nach der schweren Zeit der Rosenkriege den englischen Thron bestieg,gelang es, eine Regierungsweise zu begründen, so selbstherrisch, wie sieweder vorher noch nachher in England geübt worden ist. Das ist nichtso zu verstehen, als ob die Könige die aus den inneren Kämpfen hervor-gegangene Verfassung (II, 282) beseitigt, also etwa das Parlament auf-gehoben hätten (daran hat keiner auch nur gedacht); aber sie vermochtendiese Formen mit einem anderen Geiste zu erfüllen und sich gewisse vonihnen unabhängige Machtmittel zu schassen.
Das Parlament blieb bestehen und seine heiligen Rechte wurden theoretischnicht in Frage gestellt, aber es fügte sich dem Willen der Herrscher. Der im Ober-hause sitzende Adel war ja durch die Rosenkriege geschwächt, die Wahlen zumUnterhause aber vermochte die Regierung leicht zu beeinflussen. Dazu kamdas allseitig aufs lebhafteste empfundene Bedürfnis nach Ruhe, und zudembildete hier, wie überall in Westeuropa, das Bürgertum eine Stütze der könig-lichen Macht. Die Kirche aber war schon seit der nationalen Bewegung des14. Jahrhunderts vom König abhängig (II, Z 282, 306): als im Jahre 1390die Annahme päpstlicher Provisionen bei schwerer Strafe verboten wurde, war dieBesetzung der geistlichen Stellen dem Papste im wesentlichen entzogen; dazu warauch jede Appellation nach Rom untersagt. Die englische Kirche war mithin zu einerLandeskirche geworden, die Wahl der Bischöfe erfolgte durch die Domkapitel,ihre Bestätigung durch den König, und die sogenannten Konvokationen (Provinzial-synoden der Erzdiözesen Canterbury und Park) waren landeskirchliche Versamm-lungen der Geistlichen. — Wir wissen bereits, wie erfolgreich der erste Tudor,Heinrich VII., die Gunst der Lage durch Nichtberufung des Parlaments, durchErrichtung der Sternkammer u. a. zur Mehrung der königlichen Macht benutzthatte (II>, Z 360). Sein Sohn Heinrich VIII. ging auf dieser Bahn weiter undzeigte seine Herrscherwillkür vor allem auf kirchlichem Gebiet. Gewiß war trotzaller grausamen Verfolgungen (II, ß 358) der wiclifitische Geist nicht unter-gegangen, dazu war der Humanismus nach England gedrungen und hatte seinenhervorragendsten Vertreter in Thomas Morus (§ 90), endlich hatte auch LutherAnhänger gefunden; indes das alles beschränkte sich auf kleine Kreise. Mankonnte wohl von einer aus nationalem Empfinden entsprungenen antipäpst-lichen und antiklerikalen Stimmung sprechen, aber eine große volkstümliche reli-giöse Bewegung gab es nicht: die englische Reformation ist in der Hauptsachedas Werk der Krone.