Band 
I. Teil.
Seite
67
JPEG-Download
 

Mittelalter.

67

gesprochen ist, sollen die Brüder schweigen, bis die Prima des andemTages gesungen ist.

Alle gesunden Brüder sollen an einer Stätte beieinander schlafen,jeder in besonderem Bett. Sie sollen mit Hemd, Niederkleid und Hosenbegürtet sein, wie es geistlichen Leuten geziemt. An einem Sack, einemKopfkissen, einem Leilach und einer leinenen oder wollenen Decke sollsich jeder genügen lassen. In der gemeinsamen Schlafstätte soll einNachtlicht nicht fehlen.

Kein Bruder darf ein Siegel haben oder Briefe absenden oderlesen ohne des Obersten Erlaubnis, der, wenn es ihm gefällt, Einsichtnehmen kann. Sie dürfen keine Schlösser, Vorlegeschlösse! an Koffem,Büchsen und Schreinen haben; eine Ausnahme findet statt, wenn sieauf Reisen sind oder ein Amt verwalten.

Wer in die Brüderschaft aufgenommen wird, dem soll man eineProbezeit gestatten, es sei denn, daß er selbst darauf Verzicht leiste.Knaben soll man nicht vor dem vierzehnten Jahre bei dem Orden an-nehmen. Weiber zum Dienste der Siechen und des Viehes könnenHalbschwestern werden, sie müssen aber außerhalb des Bruderhauseswohnen.

28. Aus dem Sachsenspiegel.

Eiko von Repgow, vermutlich Hallescher Schöffe, verfaßte den Sachsenspiegelum 1230. Neben dem geltenden Gewohnheitsrechte benutzte er einige Reichsgesetzeund Urteile des kaiserlichen Gerichts als Quellen, dagegen berücksichtigte er wederdas römische noch das kanonische Recht. Ursprünglich schrieb er den Sachsenspiegellateinisch' auf Drängen des Grafen Hoher von Falkenstein, des Stiftsvogts vonQuedlinburg, übersetzte er ihn ins Niederdeutsche. — Bei Beier und Dobritzsch, Tau-send Jahre Heimatgeschichte.

a) Aus der Vorrede.

8 pigel der 8 axeu

sal äi2 duob sin genant,

wende 8 »xen reobt ist kür an k>e-

Icant,

als an einem spigele cks vrouwenirs sntlirs besebouwsn.

-ilke lüts mane ieb dar 20,dar se di2 buob nützen so,als i? in 2N iren eren niobt misse

sta,

uncke oucii gnedicbliebe irga,Da2 ss niebt ne ruws die vart,svenne got den spigel nmbe krartunde nnsiokt misedet 20 der erdeund Ionen sol naeb werde...

Spiegel der Sachsensoll dies Buch sein genannt,der Sachsen Recht ist hierin bekannt,wie an einem Spiegel die Frauenihr Antlitz beschauen.

Alle Leute mahne ich dazu,daß sie das Buch nützen so,als es ihnen zu ihren Ehren nichtsmißstehe

und auch gnädiglich ergehe,daß sie nicht reue die Fahrt,wenn Gott den Spiegel umkehrtund uns mischet zu der Erdeund lohnen soll (----wird) nach(Werte...

5«