Mttelalter.
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und Rostock wollten sie länger in Schutz nehmen; deshalb sollte wiederein jeder nach Hause ziehen und sich ehrlich nähren und jedem lassen,was sein wäre. Aber diese Gesellen waren nun an Raub gewöhnt undließen sich bedrucken, sie könnten mit Raub reich werden ohne Mühe.Damm wollten sie von ihrem Tun nicht lassen und teilten sich in dreiHaufen. Eine Schar ging nach Friesland und raubte dort, was sie be-kommen konnte, die andere Schar lief in die spanische See und brachtedort den Kaufleuten großen Nachteil, der dritte Haufe zog gegen dieRussen und tat ihnen großen Schaden. Dieser Seeräuber Hauptleutewaren Gödeke Michel, Wichmann, Wigbold und Klaus Störtebeeker(d. i. Stürzdenbecher).
Erst im Jahre 1402 gelang es den Hamburgern, die Seeräuber gefangen zunehmen. Auf dem Grasbrook bei Hamburg wurden sie mit ihren gefurchteren Füh-rern enthauptet. Noch im Anfange des 19. Jahrhunderts sang man an den Küstender Nord- und Ostsee ein Volkslied, das also beginnt:
8törtsbookor und 6ödo Moüel
8üod Leu pL-ir Uovois (Räuber) gliksdool;
8v rovden so IkWZo, bot't 6otv vordrot (verdroß).
Do lodeo (litten) so Zioto 8oÜLodo un Xot.
38. Landfriedensgesetz Kaiser Maximilians I. 1495.
Wir Maximilian, von Gottes Gnaden römischer König, zu allenZeiten Mehrer des Reiches usw. entbieten allen und jeglichen Unserenund des heiligen römischen Reiches Kurfürsten, Fürsten, geistlichen undweltlichen Prälaten, Grafen, Herren, Rittem, Knechten, Hauptleuten,Vögten, Pflegem, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern,Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden und sonst allen andern Unsernund des Reiches Untertanen und Getreuen, in was Würden, Standesoder Wesens die seien, denen dieser Unser königlicher Brief oder dessenAbschrift zu sehen oder zu lesen vorkommt, Unsere Gnade und allesGute.
Als Wir hiervor zu der Höhe und Last des heiligen römischen Reicheserwählt und nun zur Regierung desselben gekommen sind und nun vorAugen sehen die stete, unaufhörliche Anfechtung der Christenheit, so seitlanger Zeit geübt und dadurch viel Königreiche und die Gewalt christlicherLande in der Ungläubigen Untertänigkeit gebracht sind, also daß dieUngläubigen ihre Macht und Herrschaft bis an die Grenze deutscherNation und des heiligen Reiches erstreckt haben, daraus nicht allein demheiligen Reich, sondern auch der ganzen Christenheit schwere Verwüstungund Verlust der Seelen, Ehren und Würden erwachsen, wo nicht mitzeitlichem Rate dagegen getrachtet und zur Förderung desselben einstandhafter Friede und Recht im Reiche aufgerichtet und in beständigemWesen erhalten und gehandhabt würde: darum haben Wir mit einmütigemRate der ehrwürdigen und hochgeborenen Kurfürsten und Fürsten,