LM(-oz9)M
Dieun. Predigt.
orbereitung.
N dem 4. B- Mos. 55/25. lesen wir/daß GOTTseinem Volck unter andern auch solch Gesetz vor-schreiben lassen/daß wenn jemand ohn gefähr einenTodtschlag begangen/so solle er in der Freystadteeiner bleiben/biß an den Tod des Hohenpriesters/den man mit dem H. Oel gesalbet hat/ und nach des Hohenprie-sters Tode wieder zum Lande seines Erbguts kommen. Woraufdiese Wort hinzugesetzet werden/ V.L9. Daösoll euch ein Recht,styn/bey euren Nachkommen/ wo ihr wohnet. Mit wel-chen Worten denn GOTT der HErr dieses Gesetz sechsten austdas Jüdische Volck rettrmßlret/und lehret/ daß uns dasselbe nichtangehe/als die wir an das Leremooisl-Gesetz nicht verbundenseyn. Es will aber ^icolaur Uranus dieses Gesetzes Ursachegeben/warum der so ungefähr einen Todtschlag begangen/ ohneseine Schuld/doch dadurch schon gestraffetworden/daß ervon sei-ner Stadt hat fliehen müssen /weil nemlich unter den Frerrndtendes Erschlagenen/wenn er bey ihnen verblieben wäre / leichte Em-pörung und Todtschlag hatte entstehen/und per coulequevs dergemeine Friede eurbirt werden könncn/zumahl weil die Jüden ge-neigt waren zum Blutvergießen/ darum habe ein solcherTodt-schläger dies grosse Übel abzuwenden eine zeitlang ausser seine*Stadt sich austheilten müssen/nach dem Tode des Hohenpriestersaber habe er dürsten wicderkommen/weil alles Volck um denselbenLeid getragen/und zu solcher Zeit keine Unruhe zubesorgen gewe-sen sey - Der Uhralte Lehrer lr-oeus (») aber/ dem auch 6 re-
(L) Ich. 4. säverchs UsereteL c.P.