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und durch die sittlichen Gebrechen, welche die Ab-hängigkeit und Knechtschaft hervorbringt, nochweit weniger verdorben war, als jezt.
Diese Gebrechen und ihr Bestand sind also wohlder bündigste Beweis, wie unstatthaft das Lob deralten Ordnung der Dinge, und wie unbegründetbesonders der deklamatorische Ruhm von derauf edler Sittenein fält, und auf derKenntniß und Erwägung der beson-dern LocalitatsErfordernisse und Ei-genheiten derSchweizund ihresVvlks,beruhenden Vortreflichkeit der ehma-ligen helvetischen Regierungen und ih-res HerrschaftsSystems gewesen sey.
Es ist offenbar, daß sowohl der kleinliche Geistder ehmaligen helvetischen Regierungen und ihrebeständige Tendenz zur Corruption und Usurpation,als auch der inhumane und oft empörend kleinlicheEantons-Localitäts-und FamilienGeist, der bis-her allgemein in der Schweiz geherrscht hat, daßalso alle Gebrechen des öffentlichen Geistes,-wel-che den bisherigen politischen und ökonomischenRük-stand der helvetischenNation so wie den unrühmlicherz