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bereitet werden und dabey der DiScu»tion von mehrern Kammern und über-das, sowohl offenkundig als der Kri-tik des Publikums unterworfen seynmüssen.
In einem Lande, welches noch kein verständi-ges und allgemeines Civil-und CriminalGesez-buch hat, wo die Gerichtshöfe noch meistens höchst-unwissend, und die Richter grbstentheils nochungebildete, rohe Menschen sind, ist es aller-dings HnmanitätsPslicht, die gerichtlichen Ur-theile mehrern Gerichten und bis zur höchsten In-stanz zu unterwerfen, welche nothwendig ganzausgebildeten RechtsGelehrten bestehen soll. Ebenso nothwendig, gerecht und billig ist aber auch,daß, so lange noch dieser barbarischeZustand der Geseze und der Gerichtedauert, der Staat (dessen Schuld dieses Uibelist, so lange seine Gesezgeben und Regenten, dieSorge für ein allgemeines Gesezbuch, und für dieErziehung und Bildung künftiger Richter verab-säumen können,) die Kosten der Prozeße nage,damit der Arme nicht das Opfer dieses Staatsseh-