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Municipale Oder Stadt-Recht Der Löblichen Stadt Lucern : Welches mit allem Fleiss durchgangen, erleutert, erbessert, und erneueret, Auch also Von Unseren Gnädigen Herren Schultheiss, Räth und Hunderten bestättiget worden. Im Jahr 1706. : Anjetzo aber vermehret mit jenen Zusatz-Puncten, so Anno 1731. besonder gedrucket, und bey ihren gehörigen Titlen eingeschaltet seynd. Nebst zu Ende einigen neuen von Unseren Gnädigen Herren Schultheiss, Räth und Hundert gemacht, und dem Stadt-Rechten einzuverleiben befohlenen Ansehen, Ordnung- und Erleuterungen
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