36o— 38o Fr. bezahlt. Die Pferde mußten 4 —Ljahrig (höchstens durften z der Zahl 4 jährig) seyn,und die Lieferanten, die in den Landesgesetzen aus-gesprochene Gewährleistung halten. Erstere müssenwenigstens // 9 " , die 2 ten 4 ' 7 " — 8 " unddie Jäger-Pferde 4' 6 " Pariser-Maaß haben.Die Regimenter erhalten die ihnen bestimmte An-zahl Pferde durch ein Kommando aus dem General-Depot. Die Regimenter haben nicht das RechtEinwendungen gegen die überschicktcn Pferde zUmachen. Die Behandlung der jungen Pferdeist roh.
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