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gangen werden. Was die 6 te Anmerkung vonden Uebungen im Frieden sowohl der Neuaus-gehobencn als der gedienten Mannschaft, umsolche einzeln zu bilden, und in den Manövernim Ganzen zu üben, sagt, sollte abgesondertgedruckt den Stande-Versammlungen ausgetheiltwerden. *)
Rf. hat seinen guten Grund zu diesem Vor-schlag. Ein gewisser Eommissions-Bericht, ineiner gewissen zweiten Kammer einer Standc-Bersammlung im Jahr 1L22 war der Mei-nung, daß die Dienstjahre des Sol-daten, die man die Kapitulations-zeit nennt, im Frieden nur darinbestünden, daß man auf die Wach t-parade zöge.
Darauf aber wurde von einem General-offizier sachkenntlich geantwortet: „daß dieDienstzeit des Soldaten darin bestehe, ihn mitden Waffen-Uebungen und seinen Pflichten be-
*) Man lese, was Graf kegur in der GeschichteJahr Z8r2 im ersten Theil Seile 71
sagt.