Band 
Erster Theil.
Seite
298
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mehrerer Regimenter zu Ausführung größererUebungen und zur Berichtigung der Eperzier-Dorschrift nöthig erachtet wurde.

Es ist S. 28 dieses Buchs gesagt worden,daß der Kriegs-Minister schon vor dem Kriegeeine Commission niedergesetzt hatte, den Zustandder Reuterei in Ueberlcgung zu nehmen. Tkcilsder Bericht dieser Commission, theils der Kriegin Spanien zeigten, daß die französische Exerzier-Vorschrift der Meuterei vorn Jahr 1804 nichthinlängliche Bestimmungen über die Ausführun-gen der Bewegungen in größeren Abtheilungen«ls der eines Regiments enthält, weshalb dieseBereinigung mehrerer Reuter-Regimenter, zu-gleich neben dem Zweck der Selbst-Uebung zuAusarbeitung und Prüfung einer Ergänzung desmangelhaften Theils der Vorschrift dienen sollte.Wenn die praktischen Generale fehlen, welchedie Manöverirkunst ohne Vorschriften durch Aus-strömung ihrer persönlichen Talente lehren, sowird gleich über Mangel an festen Schiinakasgeschrieen. Sobald ein solcher Mangel recht fühl-bar wird, so geht daraus auch hervor, daßTalente fehlen.