Band 
Erster Theil.
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obgleich damals nur als provisorisch herausgege-ben, wurde bis jetzt mit Ausnahme einiger durchveränderte Organisation von selbst herbeigeführtenAbänderungen, beibehalten, und nur unterm24. September »811 mit einer Instruktion überden Gebrauch der Lanze vermehrt. Die Abän-derungen bestehen: in der gleichen Aufstellungjeder leichten und schweren Reuter-Schwadron,weil allen derselbe Stand an Offizieren und Un-teroffizieren gegeben wurde; in der Abschaffungder für die Dragoner, besonders 'in Rücksichtdes Fechtens zu Fuß, oder der durch ihre eigeneBewaffnung (Musketen und Bajonet) herbeige-führten besonders angemerkten Bestimmungen,indem sie jetzt, wie schon angeführt, der leichtenReuterei sich nähern. Sie sind wie diese bewaff-net und ausgerüstet und bilden nun faktisch denUebergang zwischen der schweren und leichtenReuterei. Ihre ursprüngliche Bestimmung auchzu Fuß zu fechten hat gänzlich aufgehört.'

Die Exerzier - Vorschrift enthalt fünfHaupkstücke: il Basis der Instruktion, 2)Schule des Reuters , 3 ) Schwadrons - Schule,