§02
Ref. erlaubt sich bei Anlaß des vorliegende"Wcrkchens nur noch einige wenige'Bemerkungenüber dessen Anwendung, so wie die Instruktiondes Soldaten überhaupt. Sind nämlich dieInstruktionen der Art, daß sich der Jnstruktoomechanisch an die gegebenen Fragen bindet, diegleichfalls gegebene Antwort verlangt, und zu-frieden ist, wenn solche erfolgt, so werden dieInstruktionen von geringem Nutzen seyn. Da""sind solche nichts, als ein quälender Zeitvcrdcrdfür Lehrer und Schüler. Man muß annehme"'daß die Mehrzahl der Rekruten Menschen s»^'welche bei oft gutem Willen nur geringe Fähig-keiten besitzen.. Schlummernd ruhen indeste"Kräfte in ihnen, die, gehörig geweckt, sich niclstselten zum Erstaunen des Lehrers und Lerm'"'den, blitzschnell entwickeln, wovon so m""^Beispiele aufzuführen seyn würden. Andere h>u°gegen kommen nicht vom Fleck. Zunächst "U"scheint der mündliche Vertrag, als der cinstgzugängliche, gewählt werden zu müssen. Diest^Vocrrag muß ein freier syn, und wehr derart»daß der Schüler seine Zweifel, Einwürfe,