benen Regimentern, oder die so ihre Chorgen^treten, in Person täglich sich bei der Paroleanfinden und die Ordres empfangen, damit sievni so mehreres allem nachzuleben und sich mitUnwissenheit nicht zu entschuldigen haben,ungleichem sind sie Kraft dieses Befehls schul-^ 3 , denen General-Wachtmeistern täglich ver-glich zu berichten, was vorigen Tags passirtN»d wer von denen Regimentern abwesend und"ns was Ursache es sey. Und damit in demMarschieren gute Disciplin und Ordnung gehal-tn werde, so wird
24. denen sämmtlichen Herrn Offizierenhiermit befohlen, in währendem Marsch sich^>ner, wer er auch sey, von denen Regimen-^nr, Bataillons oder Schwadronen, ohne Ver-bissen der Generalität oder Obristen zu absenti-sondern ein jeder, hoch und nieder, am^'hörigen Ort sich einzusinken.
öetztlichen damit alle obangesetzte und hier-zu zu jedermanniglich Nachricht publicirtetunkte genau beobachtet und exequirt werden