Band 
Sechster Theil.
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der freiwilligen Dienst-Permanenz, und jenesder gesetzlich zum Dienst berufenen. Die Auf-gabe des Staats bleibt die, beide Systeme somiteinander zu verbinden, daß das eine dasandere ergänzt.

England, dieses klassische Land der freienInstitutionen, dient uns dabei als Borbild.England hat eine Armee, aus freiwillig im Landegeworbenen Unterthanen bestehend, mit perma-nenter Dienstzeit. Kein Volks-Tribun wird da-gegen etwas Haltbares vorzubringen haben- >Denn in der langen Zeit, die seit der englischenRevolution vergangen, hat Großbrittanicn sichmit diesem System wohl befunden, seine Unab-hängigkeit nach außen gesichert, und im Innerndas böse Princip, um so mehr zum Ausruhtgeneigt je weniger es zu verlieren hat, im Zauwgehalten.

Englische Truppen sind in allen Welttheilenzerstreut; ihre Heere waren oft bedeutend. ^Mit diesem stehenden Kriegsherr verbindet Brll'tanien eine Miliz (Landwehr), welche in gewöhn