Band 
Sechster Theil.
Seite
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t»«^ ^ivgene Pferde zugelassen, und von Leu-" geritten.

-^kdem der zu einem solchen Rennen einsxj ^ steht es frei, es dabei von einem

Leute reiten zu lassen, oder es^ das Rennen einem Reiter zu übergeben, dersvU^ nicht in seinen Diensten steht. Es^ ledoch auch nachgegeben werden, daß Bcsi-- die es besonders wünschen, in diesen Nen-selbst reiten.

dyr denjenigen Rennen, wo der Verein!> kramten giebt, reiten Herren; auch hier^ nur inländische Pferde lausen, mit Aus-eines Rennens, wo jedes Pferd, ohne"Esicht auf Vaterland, zugelassen werden soll.

^ Nur Mitglieder des Vereins können Pferde^ den Rennen stellen, und für die Theilnahmebricht besonderer Beitrag entrichtet zu

"'"den.

Die Bestimmungen über die Tage, an

den die Rennen abgehalten werden sollen.