48 Gesetze.
Felder nöthig, wodurch also jeder ein Eigenthum er-hielt, welches ihm durch Gesetze gesichert werden mußteund so entstand das Eigcnlhumsrccht, samt den Straf-gesetzen für die, welche sich an eines Andern Eigenthumvergriffen a). Unter den Strafgesetzen war das Rechtder Wiedervergeltung das älteste b), und wo diesesnicht statt finden konnte, fiel man auf Züchliguugenund Vergütungen. Hatte jeder Einwohner einesLandes sein Eigenthum: so mußte auch bald genauerbestimmt werden, wie weit sich seine Macht darübererstrecke, ob er es z. B. unter gewissen Bedingun-gen einem Andern, entweder nur auf einige Zeit,oder auf immer überlassen konnte, ingleichen wer das-selbe nach seinem Tode erhalten sollte. Hierdurchentstanden die Gesetze, welche den Kauf und Ver-kauf, die Contracke und die Erbschaften betrafen, de-nen in der Folge noch Verordnungen wegen desGottesdienst und der Eheverbindungen beygefügtwurden.
Uebrigens ist wohl nicht zu laugnen,daß auchviele Gesetze ihren Ursprung theils allen Gewohnhei-ten und darauf sich gründenden Verträgen, theils derUebermacht der Monarchen in den alten Zeiten zudanken haben, andere aber auch wieder durch dieSchwache und Cingeschranktheit der Regenten noth-wendig gemacht wurden c).
Die Egypticr werden für däs erste Volk gehal-ten , welches gute Gesetze zur Regierung eines Lan-des gab, daher auch ihre Gesetze von andern Völ-kern nachgeahmt wurden. Ihre vornehmsten Gesetz-geber waren Vulkan, Helius, besonders Osiris und
dessen