Band 
Zwölfter Theil, von Fa bis Fet.
Seite
84
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84 Farben.

Kleeblätter und Siegel. Wird aber ein Tuch mangelhaft 5»funden: so kommt kein Kleeblatt daran, und wer der Mangelverursachet, muß den Schaden ersetzen; dasern er aber solchesin der Güte nicht thun will, muß er durch obrigkeitliche Zwangs-Mittel dazu angehalten werden.

S- die oben angesübrte Neumärkische Tuchmacher- und Schau,

Ordnung, Art. Schauvrdnung, §. 4.

In Frankreich verfährt man noch schärfer. Wenn eine Waare«ngcrroffen wird, die zwar das öffentliche Zeichen ihrer Güteträgt, aber doch fehlerhaft und nicht den vorgeschriebenen Re-geln gemäß verfertigt ist, so wird dieselbe auf öffentlichemMarktplatze an einen Galgen gehangen, und der volle Nahmedes Meisters darunter geschrieben. Wird dieser znm zweytenmahl ertappt, so soll er selbst aus einige Stunden an den Gal»gen angekettet werden, und seines Meisterrechts verlustig scvn.

In den preußischen Landen ist an einigen Orten die dritteSchau aufgehoben worden, wie zu Breslau,

S. die schlcsische General-Tuch-Schaüordnung, vom 2 Apr.

,746, §. 1.

weil sich die Handlung daselbst in Ansehung der Apprctirungnicht wohl einschränken laßen will, indem der Kaufmann sichnach seinen Abnebmern richten muß, und eine andere Berei-tung der Tücher für Polen, eine andere für Ungarn, eine an-dere für Rußland und die Ukraine, erfordert wird, mithinauch die Tuchscherer und Färber die Bestellung der Kaufleutehierunter befolge» müssen.

Außer diesen Schauanstaltcn, sind in den preußischen Lan-den noch besondere Fabriken - Inspeetores bestelle, welchedie werksiätte der Tuch- und Zeugmacher sowohl, al» auchder Färber, fleißig besuchen und nachsehen müssen, ob sieden Reglements gemäß arbeiten, oder nicht; über welcheUntersuchungen sie ein ordentliches Journal führen, unddieses dem Commijfawo hei zustellen müssen, damitf dieserbey Bereifung des d>cte nachsehen und wissen könne, wiesie ihrer Jnstruction nachleben. In den Färbereyen mußder Fabriken-Inspektor fleißig untersuchen, wie die Tü-cher in der Farbe tracrirt, und ob dieselben, zu Ersparunzdes Farbezeuges, mit zu vielem Rochen etwa verderbetwerden, ob die Haken, mit welchen man die Tücher inden Blauküpen umzuwenden pflegt, allzu scharf undspiizig sind, als wodurch öfters in die Tücher Löcher ge-bracht werden. Auch muffen sie Acht haben, ob mandie Tücher über der Blauküpe allzusehr drehe und aus»

wind».