Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
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594
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594 Gottes-Hülfe. Gottes -Urtheil.

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sie Gottes zunächst gewidmeten Hauses; in welches !Verstände in der deutschen Bibel auch der TempelsJerusalem mehrmahls diesen Nahmen führt. cOberdeutschen werden auch die Klöster Gotteshaus^genannt. Daher in der Schweiß sowohl, als indersachsen, Klosterunterthanen noch häufig GottesHausleure genannt werden, so wie in den Graub^'den derjenige Bund, oder näher verbundene Bezüst |in welchem das Bißthum Chur lieget, der Gottt^ >-Hausbund heißt. . !

Gorces--Hülfe, siehe Gottes-Gnade.

Gottes-Rasten, ein Kasten oder Behältniß, worewdasjenige Geld geleget wird, welches zum Behuföffentlichen Gottesdienstes und der dazu gehörigenfönen und Gebäude gewidmet ist; an einigendie Gotteslade. Jmgleichen der ganze Vorrathses Geldes nebst den darüber gesetzten Personen.

Rirchen -Aeranum. „

Gottes-Ruh, Immer-Ruh, in einigen Gegendeine Kuh, welche als eisten auf einem gewissenhaftet, und zum Gebrauche der Kirche oder KircheDiener bestimmt ist. Siehe Th. X, S. 69g.

Gottes-Lade, siehe Gottes-Rasten. 1

Gottes-Lehm, siehe unter Lehen. . !

Gorres-Lohn (der), der Lohn, oder die Belohnt^ I

einer guten Handlung von Gott, im gem. Leben, ^am häufigsten ohne Artikel. Einem Gorceslo?wünschen. Gotteslohn! oder Gottslohu- ° ,

gewöhnliche Formel dieser Anwünschung. ^

Gorceslohn verdienen, d. i. diesen Wunsch,

Dank.

Gottes - Pfennig, siehe Gottes-Groschen.

Gottes - Pferd, ein Jnstct; siehe Heu - Pferd. -Gottes-Urtheil, eine ehedem übliche Art der ger'ch•' chen Beweist, da die Offenbarung der Sch"^ ^Unschuld unmittelbar von Gott erwartet wurde, ^