Band 
Neunzehenter Theil, von Glau bis Gra.
Seite
648
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648 Gränze.

-inWrren mit Nahmen angeführet, und die ihnen er«theilten Vollmachten '(*) allegiret. Hierauf werden dieGräten mit den gesetzten und numerirten GranMr-ueu nach einander, so wie die Gränzprotokolle dieleichng dazu geben, beschrieben. Nachdem zusetzt dltCommlsfarien, im Nahmen ihrer Principasen, dieFesthaltung de» Receffes, nnt Begebung allertionen und Ausflüchte (**), so wie die Einhohlung derMatificationen derselben, und die Ausfertigung der vtttdem Receß gefertigten beyden Originale gegen einaN'der, versprochen: so unterschreiben und besiegelndlchkere gemeinschaftlich, und fügen ihnen die dazu 9*'hörigen Beylagen, welche in gedachten Vollmachitllund den sämmtlichen Gränzprzrtokollen bestehen, be^Wer wsbleingrrichlete Gräuideschrcibirnacn zu lesen iriW'

■ dem kann ich kewe accmaine und srbent.icdere zum SDW* 1»npreiseo, als de« pommiriichc», zwischen Schweden ynv. Brandenburg im I. i6;z errichttttn Gränzrcccß, welcher

I« bisher zwar in rubiaem, doch unrechtmäßigem Bcsis ^habt, und man hat es niemahls Nkwaau, seine McinuoK,'.eröffnen, lind daher immer für rgrhsamer gebalicu, sichGerste,nurrq oder sonstigen G'änidemcckuua, ob gleich,,,».Gränzuachbqr darauf zuweilen augetiaaen hat, zu eutdslsiaN»nmrl)r <i’T kann sich ein Äusweg gefunden hahk», ^Irrungen gütlich beyzulegen.

(*} Zuweilen wird cüi'M jeden Commissarius eine besondere,

»ovhl de» andern gleich lautende, Vollmacht ertheilet;len erhalte» auch alle Commissarieu zusammen nur ei»e- Mder Vollmacht wird hauvtsachlich ihnen Gewalt gegeben,.^Gränzen aus eine mit Dm Commissarieu des andern Tl>em°'vergleichende Art i» Richtigkeit senen zu helfen, und sias^,,,über, b,S zu ihres Princixals Ratificanvn, eines ordenm^Receffcs und Gränzcoiiveiition mit ihnen zu einigen.

(**) Insonderheit xffcgt den Exccrtioncn, daß -je Comnn'E^j nicht genug tufotumt gewesen, daß man in der Gränzt«rer, oder ein anderes von den Commissarieu eorweder tu»lich, »l'tr etwany durch einige inzwischen adgehaircne vi-f fverabred.t, imgleichen, daß die gebrauchten Lluifsstfitn ltttP Bevollmächtigten vlrra limites manda» ve „reu, oder sonst nicht zuvor genügsamen Bericht davd"staltet hätten r«. rcnunctircl zu werden.