Band 
Ein und zwanzigster Theil, von Haf bis Hanf.
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Halle.

In einer jeden Hake find ferner gewisse Stellen oder Plätze,Zr. kisces, die zu dieser oder jener Waare bestimmt sind, undwo sich die Verkäufer mir ihren Buken, Tischen und Waarenhinsetzen, und ihre Waaren auslegen- Die Hallen selbst aberBekommen von denen Waaren, die darin verkaufet werden, ih-re besondere Nahmen. Ueber diese Hallen ist, wen'gstcnsi«den großen Städten, als: zu Paris und Amiens, ein eigenerWächter gesetzt, welcher die Hallen auf- und zuschließen, unddie Waaren, die man in denselben läßt, verwahren muß, undder daher «silier genannt wird; wiewohl auch diejenigen Kauf-Leute, Trödler, Höben je die in einer solchen Halle ihre Waa-ren auslegen, Halliers heiße».

2. Besonders, ein oben bedecktes Vorgebäude anden Kirchen und öffentlichen Gebäuden, besonders vor !den Thüren derselben ; ein Vorhof vor einem solchen jGebäude, besonders wenn er bedeckt ist. Salomodauere eine Halle vor dem Tempel, 20 Ellen lang,

1 Kön. 6, 3. Jmgleichen eine Hatte von Säulen,eine Gallerte, Griech.g-^, vor seinem Pallaste, ;o !Ellen lang und 30 Ellen breit, und noch eine Halle 'vor diese mit dicken Säulen und Balken, jmgleicheneine Hatte zum Richrerstuhl, darin man Gericht hielt,

1 Kön. 7, 6.7. Die Hatte am Thor, Ezech. 40, 8. !Auch in dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen ver. !alter, wo man es nur noch zuweilen von dem bedeckten !Platze vor einer Klrchchüre braucht. An andern Or« >ren führt auch wohl der innere Raum einer Kirche zu««ächst an den Haupcthüren, besonders unter dem Glo«ckenthurme, diesen Nahmen. Eine solche Halle wur-de in den katholischen Kirchen ehedem auch eine Leich--Halle, oder ein Laithaus genannt, weil die Laienoder Leicpriefter darin Messe lesen durften.

3. Ein großer Sahl, besonders so fern er zu öf-fentlichen Versammlungen bestimmt ist, und ehedeman den Seiten nur frey stehende Säulen harre, und inweiterer Bedeutung auch wohl ern jeder Sahl.

Ruch