Band 
Ein und zwanzigster Theil, von Haf bis Hanf.
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Z52 Hammer-Werk.

eines Hammerwerkes, als auch den Arbeitern vorge-schriebene Ordnung, die Hammerordmmg.

Die Metalle, welche auf den Hammerwerken vcr.arbeitet zu werden pflegen, sind, gewöhnlicher Maßen,nur Eisen, Stahl, Rupfer und Messing; wiewohlauch zuweilen, jedoch selten, Silber auf dieselben zurArbeit kommt.' Nach der Verschiedenheit dieser Me.raste, und nach der verschiedenen Art, wie dieselben aufdiesen Hammerwerken entweder zu Stäben oder Stan-gen, öder aber zu Blechen und Platten, geschmiedetund geschlagen werden, bekommen diese Hammer oderHammerwerke ebenfalls verschiedene Nahmen. Soheißt r) ein Hammerwerk, auf welchem nur Eisen und !Sitahl verarbeitet wird, ein Eisenhammer; 2) ein iH-ammer, auf welchem das Kupfer zu Stangen oderPlatten geschmiedet wird, ein Kupferhammer; undwenn 3) auf einem solchen Hammer nur Messing zuStangen und Blechen oder Platten gearbeitet wird,ein Messmghammer. Alle diese Hammerwerke nunwerden wieder in Zain- oder Srabhammer, und inBle'chhämmer unterschieden. Auf jenen wird dasEisen, Stahl oder Kupfer, zu Stangen oder Stäben,

( s.,TH. X, S. 613.) auf diesen aber die gedachten Me-talle nebst dem Messing zu Blechen oder Platte» ge>schmiedet und geschlagen. Die zu einem solchen Ham-merwerke erforderlichen Personen sind vornehmlich folegende: i) ^er Hammermeister, der Meister oderVorgesehte eines Hammerwerkes, der die Aufsicht überdie ganze Anstalt harz 2) die Berg; und Fuhrleute,Hölzhacker und Köhler; 3) die zu der eigentlichenHammerarbeit erforderlichen Leute, die nach der Ver-schiedenheit des Hammerwerkes ebenfalls verschiedensind. So wird z. E. auf den Eifenhämmern (wodie Arbeiter überhaupt mit dem Nahmen der Eisen«Hammerschmiede beleget werden,) bey einemStabhammer der Meister, der die Arbeit besorgen