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Sprache aber geben sie auf der Kanzel und vor Ge-richten den Vorzug, und sie sprechen dieselbe besser,als die Einwohner der südlichen Provinzen vonFrankreich.
Die Regierung der Insel wird durch einen Gou-verneur verwaltet; dieser darf zwar nicht in den bür-gerlichen Gerichren erkennen, doch wird, wegen seinesAmtes, seine Gegenwart oft im Gericht erfordert,wenn entweder Acten, die den Dienst deS Königs,oder die öffentliche Ruhe und Sicherheit betreffen,passieren sollen. Kein Einwohner darf ohne des Gou-verneurs Erlaubniß aus der Insel wegziehen, undkein Fremder sich darauf niederlassen.- Endlich ist seinunmittelbares Amt die Aufsicht über die königlichenCastelle, über die Besatzungen, und über die Land-Miliß. Diese letztere ist in der Kleidung und Kriegs-Zucht den regulären Truppen ähnlich, besteht aus 5Regimentern zu Fuße und 2 Compagnien zu Pferde.Ueber dieß sind in solchen Gegenden aufder Küste derInsel, wo der Feind landen könnte, Wachthäuser er-richtet, und verschiedene Batterien von etwann 50Achrzehnpfündern angelegt.
Die Einwohner sind durch königliche Freybriefsfür ein freyes Volk erklärt worden, welches als ringe-borne Engländer behandelt wird. Sie sind, als einEigenthum der Krone, von allen parlamentarifcheuHülfsgeldern (Subsidien) befreyet.
Diese Insel ist, so nahe unter den Augen der Franzosen,Immer ein unangenehmer Anblick für sie, und besonders imKriege, wegen der vielen Kapereyen, der Kauffahrdey-Marine sehr lästig und nachkheilig. Der Besitz dieser In-sel würde Frankreich auch wegen seiner Lage sehr nüslichseyn, da sie nur 2; engl. Meilen von der Küste Englands .entfernt liegt, und zur Beobachtung des Einganges am Ea»nal dienen könnte. Sie ist aber, eben dieser Ursache we-gen, der Krone Groß, Britannien, zumahl da sie nur 12engl. Meilen von der normandischen Küste entfernt ist, fthr£ 2 wer-h,