Band 
Neun und zwanzigster Theil, von Jan bis Inf.
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Jesus. 401

Weibern und Wittwen, welche mit Genehmigung desCardinal-Vicars und mit Einwilligung ihrer Aelrern,Anverwandten oder Männer, sich zu ihnen begebenwollen, 8 bis io Tage lang die geistlichen Uebungenbey ihnen zu verrichten.

2. Man muß diese Töchter des Jesuskindes von ei-ner andern weltlichen Gesellschaft, welche zu Anfangedes i6ten Iahrhnndertes unter dem Nahmen derSchwestern des guten Jesus in Italien gestiftet wur-de, unterscheiden. Diese waren niemahls in einemHause bey einander versammelt, sondern lebten unterallerley Ständen in der Welt zerstreuet, und hatteneine ganz allgemeine Regel, welche sich bloß auf einenehrbaren, sittlichen Lebenswandel bezog. Von dieserGesellschaft ist bloß das Andenken noch übrig.

3. Auch errichtete man zu eben der Zeit, da dieTöchter des Jesuskindes zu Rom ihre Congregation zubilden anfingen, in Frankreich eine andere, welcheman von der Rlndyeic unsers -Zerrn Jesu Lhristjnannte, und welche die Wittwe eines Parlamentsra-rhes zu Toulouse, die Frau vonMondonville, zurStiftterinn hatte. Die erste Absicht dieser gottesfürchtigenFrau ging bloß dahin, einige Lehrmeisterinnen zur Er-ziehung der neuen Katholikinnen und anderer armerMädchen zu bestellen. Da man aber nach dem Be-griff und Geschmack der damahligen Zeiten, allen Ge-sellschaften, die nur irgend aus einer guten Absicht,oder mit einiger Beziehung auf die Ausübung christli-cher Tugenden und guter Werke, gestiftet wurden, so-gleich das Ansehen einer Coirgregation gab, Geseheund Regeln für solche aufsehen ließ, die Mitgliederunter einen gewissen kirchlichen Gehorsam zu zwingensuchte, und päpstliche Bestätigungen darüber zu erhal-ten, trachtete: so wollte mau auch dieser Stiftung dasAnsehen einer ordentlichen Congregation christlicherJungfern geben, die jedoch ohne Gelübde und ohne

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