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5 (1820) Schweiz und Italien / [Hrsg.: Theophil Friedrich Ehrmann; Friedrich Ludwig Lindner]
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Tsskana oder Helrurien.

Kos musl. (vonMedicis) ward im Jahre 1569 zumGroßherzoge von Florenz oderToskana erklärt, undvergrößerte fein Land durch dasGebiet von S i e n a u. s. w.Diese Familie, die im Jahre >727 mit dem GroßherzogeJohannGasto ausstarb, hatte also bei 200 Jahre mitRuhm und Glanz über T 0 s k a n a regiert. Darauf wurdedieses Großherzogthumdurch Vertrag demHerzoge FranzvonL 0 thri n gen eingeräumt, welcher dagegen sein Erb-land dem vertriebenen Könige von Polen StanislausLeszinski abtrat. Der Großherzog Franz hatteM a r i a T h e r e si a, die Erbin des östreichischen Erzhau-ses, geheirathet, und bestieg im Jahre 1745 den teutschenKaiserthron. So kam Toskana an das östreichischeHaus, und nach Kaiser Franz I. Tode ward es seinemzweiten Sohne Peter Leopold übergeben, der es biszum Tode seines ältern Bruders Joseph, wo er die Re-gierung der östreichischen Erblande antrat und dann zu-gleich zumkcutschen Kaiser erwählt wurde, mit vielem Loberegierte. Es fiel hierauf auch wieder seinem zweiten SohneFerdinand zu, dem es aber in den letzten Kriegen vonden Franzosen entrissen ward, die es auch iniFricden be-hielten- und es sodann dem Erbprinzen von Parma ge-gen das Herzogthum Parma (nach seines Vaters Todeim I. 1503) überließen, der auch, alsLu dwig I. Kö-nig von Hetrurien, aber sehr frühe starb, und diesesneue Königreich seinem unmündigen Kronprinzen, Lud.wigll., hinterließ, welcher unter der Vormundschaft sei-ner Mutter Maria Luise (Tochter des Königs vonSpanien, Karl IV.) König von Hetrurien war.Aber im Dezember 1807 wurde Hetrurien zu Folgeeines mit S p a n i e n abgeschlossenen Vertrags an F r a n k-reich abgetreten, und in die obigen drey Departementeeingetheilt.

Dieses so vielfach veränderte, bald vergrößerte, baldverkleinerte Land liegt nach seiner gegenwärtigen Ausdeh-