Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
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o Kleid.

wer sehr schlecht gekleidet ging, liebte man doch die Prachtunter seiner Regierung. Diesem Uebel wollte Carl vii.dadurch abhelfen, daß er alle reiche Stoffe in seinem gan-zen Königreiche verboth; die seidenen Zeuge waren bloß demvornehmsten Adel erlaubt. Ein Gesetz, wodurch die Tuch-Manufacturen in Languedoc sehr empor kamen! Der guteKönig Ludwig XIl. sieß den Luxus unangetastet, obgleich«rund Anna von Bretagne das Beyspiel zur Simplici-tät gaben. F r a n j l. aber, welcher anfangs die Pracht be-günstigt hatte, war gezwungen, dem großen MißbraucheEinhalt zu thun. Er machte ein Gesetz, wodurch allen Un-terthanen, selbst den Prinzen, verbothen wurde, sich inGold - oder Silber - Stoff zu kleiden, reiche Stickerey zutragen, auch Pferde - Geschirr mit Gold und Silber zuzieren, bey 1000 Sols Strafe, die jetzt 7 bis 8ovo Livr.betragen würden. Von diesem Gesetze war bloß die könig-liche Familie ausgenommen. Es wurde aber sehr durchdie Erlaubniß geschwächt, die den Cavaliers und Damenertheilt wurde, ihre prächtige Kleider abzutragen. Unterdiesem Vorwande blieb es beym Alten, bis eine Gelegenheitsich eraugnete, wo der Luxus seine völlige Gewalt wiedererlangte. Dieses war die Zusammenkunft Franz i. undHeinrich VIU , Königs von England, zwischen Guignesund Calais, wo beyde Könige sich einige Tage lang mit un-säglicher Pracht einander Feste gaben, daher auch dieses

s elb das goldene Lager genannt wurde. Der Wunsch desönigs von Frankreich, sich daselbst in seinem ganzenGlänze zu zeigen, verursachte, daß ein Jeder, bis auf diegeringsten Hof - Bedienten, Gefahr lief, sich durch einenausschweifenden Aufwand zu ruiniren; „auf eine solcheArt", sagt düPellai: , daß viele ihre Waldungen, Müh-„ len und Wiesen auf ihren Schultern trugen

Heinrich u. und seine Maitresse hatten auch einenHang zur Pracht; man bewies aber dem Könige durchGründe, daß der Luxus dem State schädlich sey, daher erihn 1549 durch ein neues Gesetz mäßigte. Da die Ständezn Orleans > 562 versammelt waren, entwarf man vor-treffliche Gesetze über allerley Gegenstände, wovon abersehr wenige wegen der darauf folgenden bürgerlichen Krie-ge ausgeführet wurden. Der Kanzler de l’Hopitai ließ1565 ein Gesetz gegen die Vertugaden ergehen; eine Mode,k-,e von den spanischen Damen herkam, und welche die