Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
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Kleid.

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gleichfalls d»e Uniform so lange fort, bis sie wiederm ein anderes Amt eintreten.

Zweyte Classe.

Universität. Da die geistlichen Professoren kei-ner Uniform oder besonderer Rleidnngsarr bedür-fen, ausser man wollte ihnen ein besonderes Zeichengeben, das sie, wie z. 33. die Geistlichen von Gr.Peter, an der Brust tragen sollten: so ist hier nurdie Rede von den Weltlichen. Diese sollen Rleidervon Tuch, Seiden - oder anderm Zeuge von wasimmer für einer Farbe tragen; ihre Oioekermel-Auf-schläge sollen mit drey Rechen neben einander aufge-nähter Geld- ^Zoll breiten Borten beseht seyn; da-bey aber dürfen sie bordirce oder gestickte Westentragen.

Dem Hrn. Rector Magnificus kann ein besonde-res Zeichen, gleich einem Grden, zwischen dieRnopflöcher der linken Brust einzuhängen, undden Decanen ein dergleichen die Facultäc bezeichnen-des, gegeben werden, welches sie bey Abtretung ih-ren Nachfolgern zu übergeben haoen. Das Uni-versirätskanzley« Personale, wie auch der Pedell,kann eine Gattung von Uniform haben.

Die Gelehrten. Es gibt wohl gar keine Ge-lehrten, die nicht ohnehin, zu einer oder der an-dern Classe gehören, oder ihr Unrerfcheidungszei-.chen harren. Die Gelehrten der k. k. Bücher-Cen-sur, die der k. k. Hof- und jene der Universirars,Bibliothek, gehören uncer die Räche und Beamcender Grelle, unter welcher sie stehen, und habenalso die Uniform. Ein und anderer ist von Adel,und viele haben auch ihr besonderes Ehrenzeichen;andere sind sonst angestellt. Und jener Scribler»st ja nicht ein Gelehrter.

Dritte