Kleid.
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Spange, aber rückwärts keine Schnüre und (Qua-sten. Sie werden aber wohl selbst nicht erman-geln, sich durch einen starken Anstrich zu unter-scheiden.
Sechste Classe.
Die Gattinnen ver herrschaftlichen Hausofficier,wie auch die Kammerjungfern. Deren ihre langeund kurze Rleider sollen mit Taster oder Bändernvon einer andern Farbe eingefassec, ihre kurze,schwarz raffetene, weiß musselinene oder leinwan-dene Fürtücher aber mir Dünnruch oder Spitzen,oder auch Musselin oder Leinwand garnirc seyn.An ihren Pelzen dürfen sie eine silberne Spange, aberkeine Schnüre und (Quasten, tragen.
Siebente Classe.
Die Gattinnen der Kaufleute, oder der Fabri-kanten im eigentlichen verstände, rragen lange of-fene Ronruschen oder Schaketkleider, lange Fürtü-cher von mause- oder silberfarbenen Taster, odervon weißen Musselin, wie auch geheftete Dünn-ruchhauben mit Bändern. Die Haare können ei-nen mäßigen Toupee, und die Pelze seidene Schnü-re und Quasten, aber vorn keine Spangen, haben.Auch rragen sie keine Hüte. Die wirklichen Mode-Händlerinnen mögen auch ZU dieser Classe gerechnetwerden, verschiedene Weiber aber, die Haubenheften und Mantel machen, gehören unrer dieClasse, welche ihnen nach dem Stande ihrer Män-ner angewiesen ist.
Achte Classe.
Die Gattinnen der Künstler rragen gleichfallslange offene Ronmschen oder Schakeckletder, lan-
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