Klima. 527
«inzigen Richters, Wessirs u. d. gl. beynahe ein Grund-Geseß solcher Regierungen.
Indessen hat der Aberglaube in einigen Landernüber Klima und Regierungs-Form gesiegt, und Aus-nahmen von dieser allgemeinen Regel gemacht. Sohat man z. B. die Wassere Probe in Klein -Asien, undArten davon auf den Küsten von Malabar und Siameingeführt. In Pegu ( 7J , und Monomotapa ist eineandere eben so sehr von dem Zufalle abhängende, selt-same Beweis - Art bekannt. In Aegypren (/ 5 ) ist zwarin den ältesten Zeiten ein Beweis-Mittel gebräuchlich
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(72) Comment, on th* Laws of England, L. 4, e. ,7.
tz'Z) Man erwählte, wie Diodor von Sicilien berichtet, ausjeder der vornehmsten Stätte des Reiches, Heliopolis, The-be» und Memobis, 10 Richter, die dem atdenwnsischcn Are»,paqus, oder dem Senate in Lacedämon, an Anfthrn alichen.Di'ftö Collesim» ertheilte einem aus seinem Mittel den Vor-sitz, a«ssen Stelle die Sradt Heliopolis durch ein ncucs Mit-glied rrfttz-n muhte. Weder Eigenstny, »i ch Haß, oder an-dere einsettiac Neben-Ursachen durften ihr Unheil bey Aus-sprüchen, aerichtlichen Handlungen, und Bestrafung der Ver-brechen leiten, oder sie veranlassen, auf irgend eine At an-ders zu verfahren, als die Gestze verordneren — ES ist merk-würdig, daß eine ähnliche Arr deS gerichtlichen Verfahrens«nd selbst der Kleidung dieser Richter in den englischen Ge,richls, Höfen gewöhnlich ist. Der Vorsitzer in derDersamM-ung ägyptischer Richter trug eine goldene Kette. Alle Schutz-Reden mußten, so wie in England geschieht, auf bealaubieaUrkunden und Zeugnissen beruhen. Der Kläger legte Sem Ge-richte eine Schrift vor, welche den Gegenstand seiner Klage,die Geschichts, Erzählung, und deo Betrag seiner Forderung,enthielt. Der Beklagte erhielt eine Abschrift der Klage, »ndgab hierauf eine Schutz-Schrift ein, worin er entweder dasFactum laugnete, oder Ausflüchte gegen die Forderung bey-brachte, oder auch Gründe zur Milderung des Schadcn-Er-satzes anführke. Der Kläger konnte hieraus antworten, undder Beklagte konnte dieser Antwort aufs neue begegnen. DerOber - Richter ging alsdann mit seinen Beysitzern, gleichwiediese unter sich, über die Sache zu Rathe, sammelte die Stim-men, und entschied. Man muß sich über die Aeynlichkcit die-ses Der-ahrens mit dem englischen und gemeinen bürge lichenGerichts. P'oceffe verwundern. Die im römischen und e:i>ili,schi! Rech:? aeqrü'idcte Klage, Einrede, Rplik, Duplik,Trirlik und Huadiuplik der Parteyen war auch in dtn ägy-ptischen Gerichten bekannt.