Band 
Vierzigster Theil, von Kleid bis Klo.
Seite
551
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Klinik

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chen Falle die Todes/Straft (”). Philosophen von»-rsten Range, z. B. M-.-'-resquieu, Voltaire undBeccana, haben diese Mittel-Straße, welche mannicht leidet anderswo, als in England, beobachtet fin-det, in ihren Schriften empfohlen, wiewohl der Letz-tere in 'Absicht auf die Gelindigkeit der Strafen soweit gegangen ist, daß feine Theorie sich rmt dein Frie-den und der Sicherheit der Gesellschaft schwerlich ver-einigen lässet. Noch vor einiger Zeit hob ein Parla-ments - Schluß in keiner andern Absicht, als neuenVerbrechen zuvor zu kommen, die Brandmarkung mitfortdauernde» und in die Augen fallenden Zeichen derSchande, gänzlich auf. So schimpflich auch die aufgewisse bürgerliche Verbrechen gefetzte Strafe, z. '8.das Hals/Eisen, immer ist: so verknüpfeu doch dieheutigen englischen Redete in dergleichen Fällen denVerlust der Ehre und der gemeinen Achtung mit einersolchen Strafe nidjt, am wenigsten die Unfähigkeit zuZeugliissen. Wer z. B. einer Schmäh-Schrift wie-der dft Regierung wegen, an das Hals-r Essen gestelltwird/ kann darum nicht weniger als Zeuge gebrauchtwerden; dageg.su derjenige, welcher durch arglistigeBetriegereyen Andere in Unglück gebracht, oder einenMeineid begailgen hat, mit dieser Strafe zugleich auchdie Fähigkeit zu Zeugnissen verliert.

Das römische Recht sieht gleichfalls die Abhaltungvon Verbrechen als den Endzweck und Maßstab derStrafen an und es gereicht der englischen Geftß«gebung zu einem vorzüglichen Ruhm, daß die Befchafrftnheft der Strafen hier, so wie auch in verschiedenenM m 4 an-

tu) Die« dem Anschrine nach, dir Todes »Straf« bey dem .Hoch,Verrathe erschwerenden Strafen, z. B- die Ausreiffm>g deSHerzens, »• a. m. werden nur an dem todten Körper voll,streckt. Frauruspersone» werden in dergleichen Fallrn «Utjett,avor erdcoffeie, »nd nachher erst verbrannt.

(er) I» ao. Dij, de poeni».