Kloster. 709
drey Gelübde gebunden und eingekleidet ist, die übrigenaber mit Zurücklaffung ihrer Präbende heraus gehenund heurathen dürfen, wenn sie wollen.
Die sogenannten Nonnen, religiöse Jungfern,Rloster - Jungfern, oder Rloster * Frauen, wer-den auf eben die Art regiert, wie die Kloster-Mönche,und haben in den meisten Stücken mit den Manns -Klö-' ster» einerley Einrichtung. Denn gleichwie die Acncs^ ig,oder die beliebte Einsamkeit unter den ersten Christendie Mönche geboren hat, also sind auch die Nonnen voneben dieser Mutter entsprossen, und das ascetische Lebender Jungfrauen ist nicht älcer, als der Mannspersonen.Einige wollen diese ascetische Einrichtung der Kloster-Frauen von den Zeiten der Apostel herleiten, und beru-fen sich auf das Zeugniß des Jgnatius; dieses Zeugnißaber beweiset anders nichts, als daß damahls einigeWeibspersonen sehr einsam gelebt haben. Näher schei-nen es diejenigen zu treffen, welche die väterliche Ver-lobung seiner Tochter zum ehrlosen Stand dem ApostelPaulus zueignen, i Cor. 7, 37; wenigstens hat der-selbe dadurch zu dem Gelübde der Keuschheit Anlaß ge-geben. Daß man aber auch die Geschichte Jephkaund seiner Tochter (Richt, n, 1.11.) zum Beweis an-führen will, ist ganz irrig; denn wenn dieses Opfer desväterlichen Unsinnes eine eingesperrte Nonne hätte wer-den müssen, so hatte sie nicht nöthig, ihre Jungfrau-schaft zwey Monathe lang vorher zu beweinen, sondernsie konnte solches in ihrer Claufur lebenslang thun.Hr. Ritter Michaelis (*) hat gründlich bewiesen, daßJephta seine Tochter wirklich als ein Brand - Opfergeschlachtet habe; und weil es unter dem israelitischenFrauenzimmer eine Unehre war, unverheurathet zu ster-ben, so glaubte sie, durch eine zweymonachliche Be-weinung ihrer Jungftauschaft diese Unehre bey ihrem
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(*). Im 1 Tl>. seines mosaischen Reche», S. 18, fg|.
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