Leutschland. Z2Z
L. Das Königreich Hanover.
Verfassung: eingeschränkt monarchisch. Diehöchste Gewalt wird durch Rcichsstande beschränkt, dieaus den Prälaten, Rittern und Städten der verschiede-nen Landschaften bestehen und seit iZij, in einem einzi-gen Körper vereinigt sind. Der König ist zugleich dermächtige Beherrscher der Britischen Reiche, und dieKrone in dem Hause Brau »schweig- Lüncburgerblich, aber dergestalt, daß sie nur aus die Schwertsei-te Ml, mithin wird in dem Falle, daß ein weiblicherDeszendent den Britischen Thron besteigen sollte, H a-novcr aus den nächsten männlichen Aszendenten über-gehen. Das Reich gehört zum Teutschen Bunde undhat auf der Bundesversammlung die fünfte Stelle, imPlenum aber 4 Stimmen erhalten.
Lage. Ein gegenwärtig größtentheils zusam-menhängender Staat zwischen 24R 15' bisvstl. L. und 51^ Lo^ bis 50^ nördl. Breite,
Gränzen. Im N. die Nordsee, die Groß-herzogthümer Oldenburg, Holstein mit Laucn-burg und Mecklenburg, so wie das Gebiet vonHamburg, im O^ und S. O. die PreußischeProvinz Sachsen und das Hcrzogthum Braun-schweig, im S. W. den Hessischen Kurstaat, diebeiden Lippe und die Preußische Provinz West-phalcn, im W. die Niederlande. Areal:688,üs Q. M.
Eintheilun^ In die Provinzen Käsen-der g, Grubenhagen, mit dem H on öv e r ischenEichsfelde und Hohnstein, Lüneburg, Bre-men mit Haveln, Werden, Hoya mit Diep-