Kunst-Handel. 327
k*uge anzusehen ist, und kann insbesondere gebraucht wer-ben: I. als eine Camera obscura, um sowohl nahe als fer-ne Gegenstände zu betrachten oder abzuzeichnen; 2. als ein»atadioplrisches Fern-Rohr; 3. als ein astronomisches^eye-Rohr; 4. als ein Höhen. Messer; 5. als ein Helio-i kop. Wenn noch ein Mikroskop hinzu gefügt wird, so kann** auch noch 6. als ein zusammengesetztes Mikroskop zuburchstchkjgen oder undurchsichtigen Gegenständen gebrauchtwerden (*). Sie ist sehr sauber gemacht, und auf Maha-gony-zlrt gebeizt, 12 Z. hoch,, 10 Z. breit, und 22 Z»lang. Die Sehe-Röhre sind mit Eben-Holz eingefaßt.Kostet 25 Lhlr.
Das Microscopium compositum, ist 1Z Z. hochund^Z.breit, von Pflaumbaum'Holz gemacht. Die GläserUnd gut, und unten ist ein Spiegel, um dem Objectenwehr Licht zu geben. Man kann mit diesem Instrumentewe kleinsten Sachen beobachten, und es thut eben dieDrenste, als wenn es von Messing gearbeitet wäre. Ko-litt2Thlr.
Ein anderes dergleichen, nur mit dem Unterschiebe,baß daS Dretchen, welches die Objecte enthalt, nicht durcheine Feder gehalten wird, und daß das Fuß-Gestell vier-eckig ist. Es ist io Z. hoch und 3 Z. breit, und kosteti Thlr. i2 Gr.
Die Ombrcs chinoises, bestehen in einem schwarzen ge-beizten Kasten, vorn mit einer großen Oeffnung und einemausgerollten Vorhänge versehen, welcher herunter gelassenwerden kann. An dieseOeffnungwird ein auf geöhItegPa-Pier gemahltes Bild hinein gesetzt. Hinter diesem Papieretimssen 2 kurze Enden Lichter auf sehr niedrigen Leuchterngesetzt werden, und zwar auf den Seiten des Bildes, da-wtt die Mitte zum Arbeiten frey bleibe. . Hinter dem BildeMit man ganz dicht an dem Papiere die Figuren, welchespielen sollen, angeschlossen, und macht mit denselben dieBewegungen, welche sich zu der Rede, die man hält,schicken. Wenn dieses geschickt gemacht wird, so steht eS«orn sehr gut aus, und belustigt den Zuschauer. Zuwesem Spiele find 3 gemahlte Bilder auf hölzernen Rah-wen, und i2 Figuren, theils mit und theils ohne Gelenke.
T 4 Der
(') Liehe im vii Lh. S. 547/ f. «nd dir dai« gehörige FjM