!> Lebens-Mittel, Victualien.
fruchtbare Oberflache des States, auf den mse Ab-handlung gerichtet ist, wird dadurch vermenei; dietraurigen Gegenden werden in angenehme verwan-delt; und wo man sonst nichts als Binsen, Dornenund Disteln sahe, werden die schönsten Saatenstehen.
12. Eben so sehr verdient es zur Aufnahme d:s Acker-Baues die Aufmerksamkeit eines GesetzgeterZ, diesowohl auf dem Landmanne selbst, als cuf seinenGrundstücken liegenden Lasten, so viel migl ch, zuerleichtern, weil er eine der bürgerlichen Gesllschaftso unentbehrliche Hanthierung treibt.
13. Nicht weniger nützlich würde es seyn, nern mandas alte Trift »Recht abschaffet«, nähmici: dasRecht sein Vieh auf eines Andern sein virkssertesFeld zu treiben, weil es den Fleiß des Eigentümersabschreckt, Mühe und Kosten darauf zu weiften, in-dem er alles vereitelt sieht.
14. Man erlaube allenthalben, daß ein Jeder siin ver-schlossenes Feld habe. Es wird dem Viehe deswegennicht an Nahrung fehlen; es wird vielmehr ein Ue-berfluß daran seyn, wenn Verordnungen zrr Ein-führung künstlicher, und Vermehrung natürlicherWiesen, nach Proportion der verbesserten Cultur derSaat-Felder, gemacht werden. Auf diese Weisewird mit dem Ertrage der wohl unterhaltene» Aeckereine gesegnete Viehzucht entstehen, welche eine Folgedes vermehrten Wiesewachses ist, und der Verrathan Fleisch, Butter, Käse und der von dem Diehe ge-nommenen Materialien zu vielen Handwerkern ver-mehrt werden.
15. Eben so wichtig, als alle bisher vorgeschlagene Frev-heiten, welche zur Aufmunterung des Landmannesdienen, ist noch eine andere, nähmlich die Territor-ial-Freyheit. Diese besteht in demEigenthnmeundder Sicherheit des Eigenthumes von einem verlasse-nen Grundstücke, nachdem man es eine gewisse Zeitohne Widerrede besessen hat. 20 Jahr und 10 Jahrgeben, nach Benrand Cj , ein hinlänglich gegründe-tes
C) Stu- l'esprit cte Ia Legislation pour encourager l’Agri*cultura.