Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
Seite
253
JPEG-Download
 

Lebens.Mittel, Victualien. 253

Daß lrnd warum das Hausireugeherr mitvictuaslien, außer besondern Umstanden nichtzu verbrechenseyn, siehe im XXII Th., S. 490, fgg.

Unter den zur Beförderung der Wohlftilheit derLebens- Mittel in verschiedenen Ländern ergangenenobrigkeitlichen Verordnungen, zeichnen sich folgendeVorschulscen und Fingerzeige zurzweckmäßigenBeförderung der wol-lfeilheir der Lebens.- Mit.cel, von dem weisen Gesetzgeber, Kaiser Leopold II,im I. 179 c, vorzüglich aus:

So sehr Ich vonderiTothwcirdigkeitüberzeugtbin,die durch einen ungünstigen Zusammenfluß von Um-ständen, und allerdings auch zu sehr crweirerteBegriffevon Freyheit in Unordnung gerathene polizey der Le-bens-Nlittel nach und nach wieder herzustellen, sosehrbin Ich ebenfalls überzeugt, daß diese polizey, wennsie in untauglichen Anordnungen besteht, an statt denheilsamen Zweck der öffentlichen Verwaltung zu erhal-ten , zuiezt denjenigen selbst zum Nachtheil gereichenwürde, denen dadurch Erleichterung verschafft werdensollte.

Ich will daher der Ranzley Meine Gesinnung deut-lich erklären, und den Grundsatz bestimmen, nach wel-chem sie bey diesem wichtigen Gegenstände vorzuge,hen hat.

Es handelt sich aber gegenwärtig nicht um Lebens,Mittel, welchen einepreis-Lestinimungzu geben, son-dern um diejenigen, bey denen die zureichende Mengeund der Mittel-l?reis hauptsächlich von der beforder,ten Zufuhr erwartet werden muß. Als die Grundlage

aller

auch für die Unwirthschaftlichen im gemeinen Lebe», die -im Großen nicht kauf»» können, oder nicht wollen.Die Kleinkäufer werden aber dadurch reich, weil aller Klein-Handel nicht kann üoerfehen werben, und gemeiniglichPfennig auf Pfennig abwirft, welches nian bev allen Krä-merehen n,-nk „ls ju richtig erwehrn, ium Lbejl aber auchenrichuldjge» kann. r.