Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
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73o Legale. Legat. (Päpstlicher)

dreyen, thut der gesunden Auslegung Gewalt; der zweytebesteht in einer überflüssigen Besorgniß; und der dritte ineinem Vorurtheile des Ansehens.

Legale oder Legitimum Impedimentum, siehe Ehehaf-reit, im X Tb., S. 168, f.

Legalistueir, Legalität; siehe oben S. 69g.

Legat, Legatum; siehe Vermächmiß.

Legat, Legatus; siehe Gesandte, im XVII Th.,S. 454 , fgg-

Legat, (päpstlicher) Zu den Zeiten deraltrömischenKaiser, wurden Legati diejenigen genannt, welcheim Nahmen der Kaiser die Armeen, bey denen sienicht selbst gegenwärtig seyn konnten, commandirten,und von niemand als von ihnen abhingen. Siehetm LTH., S. 742, und/44. AlsderPapstanfing,sich als das geistliche Oberhaupt der ganzen Christen-heit anzusehen, belegte er ebenfalls nicht nur seine Be-vollmächtigten Mtt dem Nahmen Legat, um auchLurch diesen Titel die Welt immer mehr zu gewöhnen,ihn für den Herrn, der über alle erhaben wäre, zuhalten, sondern er ertheilte auch diesen Titel verschie-denen Erz-Bischöfen, die man alsdann so ansehenmußte, als ob sie nicht aus eigener Gewalt, sondernnur als Bevollmächtigte des Papstes, der nichtüberall zugegen seyn, und für das Beste der Kirchesorgen könnte, für das Wohl der Kirche zu sorgenhätten.

So erhielt schon Bonifacius, der erste Apostelder Deutschen, den Titel eines Midi et Legati desheiligen Peter's, von dem es noch zweifelhaft ist,ob er ihm, oder dem päpstlichen Stuhle, den mehre-sien Vortheil verschaffet hat. Gewiß ist es, daß der

erz-

licet haud expectari posse visa , tarnen tanquam postibi-lia non praescindunt , ne notia sanguinis crimine prouin-cia oneretur; cum tantum Iit, nocenu-m inaudita causajid luppiiciuin duci, quantum oft, innocentem occidere.