Band 
Sieben und sechzigster Theil, von Lebens-Art bis Lederz.
Seite
762
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762 Legen, Beylegen.

lute: DasGchiffwurde,weilesnichtbeylegenwoI!te,in Grund gebohrer. Beylegen mir einem Segel,wenn man die untern Segel anfwindet, in Band legt.Ein hohes Segel ist in den Wind gesetzt, das anderegegen denselben; daher wird das Schiff durch ein Se-gel vor-, dmchdaSanderezurückgetrieben, undbleibtfolglich gewisser Maßen auf der Stelle liegen.

2) Verwahrlich beylegen, bey Seite legen undaufheben. Geld im Gerichte beylegen. Dass er denLeucen das Ihre, so sie an den Ort zu treuen Hän-den beygeleget hatte», wollte erhalten, a Macc. 3,15.Um der Hoffnung willen, die euch beygelegt ist, imHimmel, Coioss. l, 6. Hinfort ist mir beygelegtdie Rrone der Gerechtigkeit, iTtm.4, 8. WelcheWort-Fügung mit der dritten Endung der Personaber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Jmgl. auf-sammeln, sammeln und verwahren.

Der Schatz, de» vic quic» »IceitAus EiirfaU beygelegt.

Can.

3) Endigen, von Streitigkeiten oder streitigenSachen, schlichten, doch mehr durch gütliche Ver-Mittelung, als durch Urtheil und Recht. EinenStreit beylegen. Die Sache ist langst beygelegt.

So auch die Beylegung, in allen obigen Be-deutungen.

Die Beylage, was beygeleget wird.

1. Was einer Sache mit beygeleget wird. DieBeylagen einer Schrift, einer Deduccion, die zumBeweise oder zur Erläuterung dienen, und auch An-lagen genannt werden.

2. Was beygeleget, d. i. verwahret wird, beson-ders so fern es einem Andern gehört, in welcher Be-deutung dieses Wort aber wenig mehrgebrauchtwird,weil cS von dem Lateinischen Depositum verdrängetworden ist. So wird 2 Macc. z, 15» da« Geld,

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