29
klei düng. Noch aber hat sein Daseyn kein angemesse-nes Verhältniß zur Natur erhalten, er irrt noch ohneStätigkeit in einem unbegrenzten Raume; die Wohnungerst, die ihm eine Heimath giebt, begrenzt sein leiblichesDaseyn. Denn Haus und Hof enthalten für den Men-schen die ganze Erde individualistrt, und nun erst ist ernicht mehr Gast der Natur, sondern Herr seines eignenHerdes. Die Bedeutung der Wohnung in ihrem höch-sten Sinne ist also: vermenschlichter Ort. Durch sie ge-winnt der Mensch einen Standpunct, von welchem auser nach gesicherter Existenz mit desto größerem Erfolgeauf die Außenwelt wirken kann. Dieses Wirken abergeschieht vermöge derjenigen Hülfsmittel, welche manmit dem zusammenfassenden Worte: Utensilien be-zeichnen kann, nämlich durch Waffen, Geräthe, Werk-zeuge, Gefäße u. s. w. Dadurch ergeben sich also dieGewerbsrücksichten für Nahrung, Kleidung, Wohnungund Utensilien (oder Geräthe. Wagner's Staat,§. 211 .)
Wenn die Nahrung das subjektivste für den Leibist, die Kleidung aber als Bedeckung schon objectivereBedeutung gewinnt, so ist das Wesen der Wohnungnoch objectiver, und die Utensilien, welche den gering-sten Bezug auf den Leib haben, sind das objectivste.
§. 7 .
Auf diese vier Gegenstände richtet also die dritteGcwerbsclaffc ihre Thätigkeit. Ihr Streben nach selbst-ständiger Existenz spricht sich auch dadurch aus, daß sieörtlich von den beiden ersten Classen sich losreißt und