Band 
Ein und achtzigster Theil, von Lothse bis Lustgebüsch.
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Lotterie.

Art. 7j2. Man kann spielen wie man will,auf Auszug allein wie bey Ko. 5. auf der bey-gebenden liste, oder auf Amben allein wie bey

6, oder auf Tcrnen allein, oder auf Aus-zug und Ambe zugleich u. s. w.

Diejenige Spielart, welche nicht Statt fin-det, wird auf dem Schein ausgestrichen, undauf der liste durch einen Strich bemerkt, wieaus den Edempeiu zu ersehen ist.

Act. -iz. Von Listen hat man 4 Stück,und dem Scheinen ir Stück auf einem Bogendrucken lassen, welche also zerschnitten werdenkönnen.

Art. Z4. Von den listen und Scheinen mußkein Gebrauch zu anderm Behuf als zur Ein-nahme gemacht werden, auch darauf nicht imvoraus die Comtor Nummer, Zahl der Ziehung,Ort, Tag und Nahme des Einnehmers eingezeich-net werden, weil es ungewiß ist, ob solche fürdie bezeichnete Ziehung Abgang finden, und,wenn besonders einer von solchen Scheinen ver-lohnn ginge, eine ynrechre und betrügerischeHand die herauögekoinmencn Zahlen eintragen,und hicrnachst dem Einnehmer Schaden und Ver-druß damit machen könnte. Wenn keine listenund Scheine mehr in einem Einnahme-Comtorvorräthig sind, so werden neue gefordert.

Art. zz. Wenn jemand eine Favorit-Zahlim Sinne hat, und solche mit den übrigen 8YAmbenweise verbindet; so gewinnt derselbe 4A1N-ben, wenn selbige herauskömmt. Diese Spiel-art braucht nur kurz, wie bey Isto. 8- und 9.angezeigt zu werden. Ein gleiches geschieht aufdem Schein.

Art. z6. Wer außer den obbeschriebenenvier Einsatz-Arten annoch auf

Be-