Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
Seite
48
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48 Manufakturen und Fabriken.

chen, werden billig mit hohen Zöllen beschweret.Diejenigen fremden Waaren, welche dem Absatzder unseligen keinen Nachtheil zufügen, müssennur mit geringen Zöllen beschweret werden. Wennunsere Manufactur - und Fabrikenwaaren im lan-de aus einer Hand in die andere gehen, undZollstädte passiren, so sollten billig weder Zölle,noch ConsumtionS« und andere Abgaben davongenommen werben, weil sonst eine Theuerung die-ser Waaren entstehet, welche derselben Debetschwächet. Weil aber im deutschen Reiche dasZollwesen sehr eingeschränkt ist: so bedienen sichdiese und jene deutsche Staaten der Accise aufeben diese Arr zu dem nähmlichen Endzweck.

2) Wird der inländische Debit befördert,wenn man den Gebrauch der Landeemanufücru-ren in besondern Fällen, wodurch ein großerVerbrauch dieser Waaren geschehen kann, aus-drücklich anordnet So müssen in Englandalle Todten in Boy gekleidet werden. Doch mußbey dergleichen Maßregeln der Bedacht dahinzugleich genommen werden, daß sie, was sie aneinem Orte gut machen, an einem andern nichtmit doppeltem Schaden verderben; wie eben beyBegräbnissen und Tcauerfallen leicht geschehenkann.

z) wird auch von dem Herrn v. Zusti *)die Beförderung des Luxus, die mit den Manu-fakturen und Fabrikenwaaren des Landes getrie-ben wird, als ein Beförderungsmittel des inlän-dischen Dcbits angegeben. Daß dieses Mittelnicht wirksam seyn solce, ist nicht zu laugnen.L)b aber dieser Luxus in Verbrauch dieser Waa-ren

») In seiner Abhandlung von Manufacturen und Fabriken,

' K. 160. und P-ljceMiisrMgsl, Dan», L- 015.