Band 
Vier und achtzigster Theil, von Mantel bis Marmorwaaren.
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Manufaktur» und FabnkemReglements. -o-

kann man vorschreiben, wie sänge die Metallezu ihrer Giühung oder Schmelzung im Heuerbleiben sollen, weil dieses von einer Menge vonUmstanden abhänget, worüber sich keine allge-meine Gesetze geben lassen. Die Natur der Sa<che leider also keine so große Umstand,>chkeit,als die Reglements über die Manufaclurrn ha-ben können.

Es scheinet überhaupt, daß man in denMeisten Landern bey weitem nicht die grofeGsrg-falt bey den Reglements über die Fabriken an-wendet, die man in den Reglements über dieManufakturen ziemlich allgemein wahrnimmt.In verschiedenen Ländern giebt e» viele in Me-tallen arbeitende und Waaren auf den Kaufverfertigende Fabriken und Handwerke, die mitgar keinen Reglements und Ordnungen versehensind; und andere haben zwar dergleichen, oberstesind so unzureichend, so veraltet und so sehr au-ßer aller Ausübung, daß es eben so gut ist, a'Swenn sie gar nicht vorhanden wären. Allein,wenn diese geringere Sorgfalt aus der Ursacheentstehet, daß man hier die Reglements nichteben so nothwendig hält, als bey den Mannsac-turen: so irret man sich meines ErachtcnS.Wenn es hier nicht angehet, daß man alle Ke-ardeicungSarten umständlich vorschreiben kann: sobleiben doch noch genug Umstände übrig, überwelche nicht allein Gesetze ertheilet werden kön-nen; sondern die solche auch unumgänglich erforal dern, wenn anders diese Nahrungsgeschäfte irrAufnahme und Flor kommen sollen. Eg w:rdnöthig senn, daß ich dieses ausführlich zeige.

Es ist oben bemerkt, daß keine Waare iin, Handel gangbar werden kann, die nicht eine ge«

- wisse Uebereinstimmung und Gleichförmigkeit hat.^rc.ttchn»l.ienc,l,MIV.rl). O Al«