464 ' 2. Mark.
8 silberne Rundstücke oder Der, und gilt ZMark Kupfermünze, und nach sächsis. Gelde 2Gr. 7! Pst- Einige Schriftsteller aber gebenauch die Mark Silbermünze für eine wirklicheMünze aus.
Die schwere Mark im Osnabrückischenhält 12 Osnabrückische Schillinge, die leichteaber 7 Schillinge oder 8 Groschen.
Die Mark Gtemnisch ist der schwedischenMark in Silber gleich, und thut als» «achsachs. Gelde ebenfalls 4 Groschen.
Die Mark Gundisch zu Stralsund gilt4 Groschen.
Die Zircauische Mark, ist nach alteinlausitzischen Gelde 28 Weißgroschen, oder 56kleine Groschen, oder nach gutem Gelde 21 Grorscheu 9-! Pfennig. *)
In vielen der obigen Falle scheint die asteBedeutung des Wortes Mark, da es auch einGewicht von i Loth war, zum Grunde zu liergen. welches Gewicht zum Unterschiede auch eineMark lörhig hieß. Eine Mark Silberswar ehedem aber sehr häufig ib Loth von einergewissen Münze, welche in jedem Falle naherbestimmt werden mußte. Oft legre man auchdie Mark reines Silbers zum Grunde, daeö denn auf die Beschaffenheit der Münze an-kam, wie viel von derselben ihr gleich kam. Zurgerichtlichen Styl ist eine Mark Silbers ioRchl. — Eine Mark schwarz Silber, wel-cher Ausdruck in den Urkunden der ältern undmittlern Zeiten zuweilen vorkommt, bedeutetemit Kupfer beschickte, geringhaltige und schlechteMänzsorten im Gegensatze gegen feine oder doch
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